
Stadt Coburg
3G-Regel ab Dienstag in Coburg: Das müssen Sie beachten
Inzidenz drei Tage am Stück über 35
In der Stadt Coburg lag der Inzidenzwert an drei Tagen in Folge (Freitag bis Sonntag) über der kritischen Marke von 35. Damit treten am Dienstag (24. August) die sogenannten 3G-Regeln in der Stadt in Kraft, auch wenn die Inzidenz am Montag unter 35 lag, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt Coburg. Der Landkreis Coburg ist davon nicht betroffen.
„Um die Testpflichten wieder zu lockern, muss der Inzidenzwert fünf Tage lang unter 35 liegen“, erklärt Kai Holland, Leiter des Ordnungsamtes.
Geimpfte und Genesene müssen sich nicht testen lassen
Von Dienstag an ist ein Test vor dem Besuch von Veranstaltungen und Einrichtungen in Innenräumen vorgeschrieben. Das kann entweder ein Schnelltest sein, der nicht älter als 24 Stunden ist, oder ein PCR-Test, der maximal 48 Stunden alt sein darf. Ausgenommen von der Test-Pflicht sind vollständig geimpfte und genesene Personen, die über die entsprechenden Zertifikate und Nachweise verfügen, Kinder bis zum sechsten Geburtstag sowie Schülerinnen und Schüler, auch in den Ferien.
Die Testpflicht gilt für folgende Bereiche:
- Öffentliche und private Veranstaltungen sowie Feiern
- Kulturveranstaltungen in Innenräumen, zum Beispiel Kino und Theater
- Den Besuch von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen
- Sport in geschlossenen Räumen und den Besuch von Indoor-Sportveranstaltungen
- Freizeiteinrichtungen wie zum Beispiel Indoor-Spielplätze und Hallenbäder
- Körpernahe Dienstleistungen, zum Beispiel Friseur oder Tattoo-Studio
- Beherbergungsbetriebe, bei längeren Aufenthalten müssen Gäste alle 72 Stunden einen negativen Test vorlegen.
- Präsenzveranstaltungen in Hochschulen
- Tagungen und Kongresse