Die Staatsregierung hat heute den Termin für die Landtagswahl 2013 auf Sonntag, den 15. September, festgelegt. Damit findet die Landtagswahl getrennt von der Bundestagswahl am 22. September statt. Innenminister Joachim Herrmann: „Ein eigener Termin für die Landtagswahl entspricht unserem bayerischen Selbstverständnis und unserer Staatstradition. Bei der Wahl des Landtags geht es um Bayern und die bayerische Landespolitik. Diese Entscheidung soll nicht durch die Bundestagswahl und bundespolitische Themen in den Hintergrund treten.“ In der Vergangenheit gab es in Bayern auch dann getrennte Wahltermine, wenn die Bundestagswahl und die Landtagswahl eng beieinander lagen. So fand 1994 und 1998 die Landtagswahl jeweils kurz vor der Bundestagswahl statt.
Herrmann betonte, dass sich das Bundestagswahlrecht deutlich vom Landtagswahlrecht unterscheide, so etwa in der Bedeutung der Erst- und Zweitstimmen. Das müsse Wählern und Wahlhelfern in getrennten Wahlen nahe gebracht werden. Hier unterscheide sich Bayern auch von Hessen, weil dort das Landeswahlrecht dem Bundeswahlrecht sehr ähnlich sei.
Ein gemeinsamer Wahltermin würde auch keine wesentliche Kostenersparnis bedeuten, da die Bundestagswahl und die Landtagswahl organisatorisch voneinander getrennt vorzubereiten und durchzuführen sind.
Mit der Landtagswahl finden zudem auch kraft Gesetzes die Bezirkswahlen statt. Voraussichtlich ist auch noch über fünf Änderungen der Bayerischen Verfassung durch Volksentscheid zu entscheiden, so zum Beispiel über die staatliche Schuldenbremse und die Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Landesteilen.