Am heutigen Sonntagabend (14. Mai) sollte ein 50-stündiger Warnstreik der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) beginnen, dieser konnte kurzfristig abgewendet werden. EVG und die Deutsche Bahn konnten einen Vergleich erzielen. Es kann aber trotzdem zu Einschränkungen kommen. Züge privater Anbieter fallen weiter aus.
Vorerst Einigung vor Gericht
Bis einschließlich Dienstag hätte der bundesweite Megastreik andauern sollen. Die Deutsche Bahn hätte in dieser Zeitspanne den Fernverkehr komplett eingestellt und auch im Regionalverkehr wäre fast jeder Zug ausgefallen. Die Deutsche Bahn stellte daraufhin einen Eilantrag gegen den Warnstreik der EVG am Arbeitsgericht in Frankfurt am Main. Vor Gericht konnten sich die beiden Parteien auf einen Vergleich einigen.
Einschränkungen im Bahnverkehr erwartet
Trotzdem wird es in den nächsten Tagen wahrscheinlich Einschränkungen im Zugangebot im Fern- und Nahverkehr geben. Die DB steht vor der großen Herausforderung, rund 50.000 Zugfahrten sowie die dazugehörigen Schicht- und Einsatzpläne wieder neu zu planen. Zudem müssen die Fahrplandaten in die Auskunftssysteme eingepflegt werden. Über das genaue Fahrplanangebot wird die DB ab Sonntagmittag informieren. Das Aussetzen des Warnstreiks gilt zudem nur für die Deutsche Bahn, alle anderen privaten Bahn-Unternehmen sollen trotzdem bestreikt werden.