Am Montagnachmittag (13.Januar 2014) wollte eine 49-jährige Pkw-Fahrerin in die Genossenschaftsstraße in Rehau einfahren, wobei sie den vorfahrtsberechtigten BMW einer Rehauerin übersah. Es kam zu einem Zusammenstoß, bei dem die Insassen des BMW leicht verletzt wurden. Insgesamt entstand an beiden Fahrzeugen ein Sachschaden von etwa 4.000 Euro. Ein Alkoholtest der Unfallverursacherin zeigte einen Wert über der absoluten Fahrtüchtigkeit an. Ihr Führerschein wurde sofort sichergestellt. Sie muss sich nun wegen Straßenverkehrsgefährdung und Fahrlässiger Köperverletzung verantworten.