Am Donnerstagabend (15. Oktober) zogen Beamte der Schwerlastkontrollgruppe der Verkehrspolizei Coburg einen äußerst verkehrsunsicheren Lkw aus dem Verkehr. Schon bei dem „Bitte Folgen“-Signal verhielt sich der Trucker auf der Autobahn A73 äußerst merkwürdig und stoppte kurzzeitig seinen Sattelzug in der Autobahnabfahrt Ebersdorf bei Coburg ab! Da ahnten die Beamten bereits, dass es vor Ort ein langer Abend werden könnte...
Instrumente auf dem Armaturenbrett ohne Funktion
Erster Anlaufort war das Führerhaus des Truckers, um sich einen Überblick über die Lenk- und Ruhezeiten zu verschaffen. Hierbei fiel auf, ´ dass die Stromversorgung des Gerätes und mehrerer Instrumentenzeiger auf dem Armaturenbrett komplett unterbrochen war. Das digitale Mautgerät war ebenso komplett stromlos. Die Instrumentenanzeiger für Diesel- und AdBlue-Tank waren ohne Anzeige. Dabei waren die Tanks gefüllt.
Nicht gesicherter Gaskocher im Führerhaus
Aufgefundene Tankbelege und Zollpapiere machten den Anschein, dass der Sattelzug die letzten zwei Tage auf der Tauernautobahn (Österreich) in Richtung Bad Reichenhall (Oberfranken) unterwegs gewesen sei. Die Auswertung des Kontrollgerätes gab darüber aber keinerlei Aufschluss. Somit vermuten die Beamten eine Manipulation des Gerätes. Zudem befand sich im Führerhaus ein nicht gesicherter Gaskocher, welche im Falle eines Unfalls zu einer Explosion hätte führen können. Für den Fahrer war nach diesen Erkenntnissen die Fahrt zu Ende.
Alle Bremsscheiben der Zugmaschine gerissen
Der Sattelzug mit türkischer Zulassung wurde am heutigen Freitag (16. Oktober) zu einer Fachwerkstatt gebracht und dort technisch genau unter die Lupe genommen. Dabei wurde festgestellt, dass alle vier Bremsscheiben der Zugmaschine gerissen waren!
Mautrechnung wird folgen
Die Prellung der Maut rief zudem das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) auf den Plan. Die Behörde wird höchstwahrscheinlich eine hohe Maut-Rechnung erheben. Zudem verlor der Sattelzug durch die Manipulation an der AdBlue-Anlage seine Lizenz, in der Europäischen Union einen gewerblichen Güterverkehr durchzuführen.
Verstöße gegen mindestens vier Bundesgesetze
Die Polizei leitete Ermittlungsverfahren gegen den Fahrer und den Unternehmer ein. Unter anderem gab es Verstöße gegen das Bundesfernstraßengesetz, das Fahrpersonalgesetz, das Güterkraftverkehrsgesetz und das Gefahrgutbeförderungsgesetz. Die festgestellten Verstöße werden für beide Personen nach dem derzeitigen Ermittlungsstand jeweils mit mindestens 5.000 Euro zu Buche schlagen.