Di, 17.08.2021 , 14:33 Uhr

Wedder Nei

A9 bei Pegnitz: Drogen ja, Fahrerlaubnis nein - und der Chef als Beifahrer!

Polizei notiert Anzeigen gegenüber beiden Männern

Arbeitgeber aus Sachsen-Anhalt scheinen anscheinend einen laissez-fairen Führungsstil an den Tag zu legen oder vertrauen voll und ganz auf ihre Mitarbeiter. Anders ist diese Geschichte vom Montag (16. August) nicht zu verstehen, die jetzt die Verkehrspolizei Bayreuth veröffentlichte.

Fahrer mit Marihuana in der Tasche

Am Montagnachmittag wurde auf der Autobahn A9 bei Pegnitz (Landkreis Bayreuth) das Fahrzeug-Gespann einer Elektrofirma aus Sachsen-Anhalt kontrolliert. Der 30-jährige Fahrer und Helfer des daneben sitzenden Chefs hatte allerdings nicht die ausreichende Fahrerlaubnis BE, mit welchem er den großen Anhänger hätte ziehen dürfen. Sein Chef hatte den richtigen Führerschein, saß aber auf dem falschen Platz im Wagen. Bei der Kontrolle und Durchsuchung fand die Polizei bei dem Fahrer zudem noch Marihuana.

Polizei notiert Anzeigen für beide Männer

Der Fahrer erhielt von der Polizei Anzeigen wegen Drogenbesitzes und Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis Der Chef (67) wurden wegen „Ermächtigen zum Fahren ohne Fahrerlaubnis“ angezeigt.

Weiterführende Informationen der Polizei

Mit dem Führerschein Klasse B kann zum Beispiel ein Pkw einen Anhänger bis 750 Kilo Gesamtmasse ziehen. Es ist mit der Führerscheinklasse B auch erlaubt, einen größeren Anhänger zu ziehen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das Gespann darf zusammen nicht mehr als eine zulässige Gesamtmasse von 3.500 Kilo haben. Der Anhänger darf nicht mehr als das Zugfahrzeug wiegen – hier wird es bei manchem Wohnwagen bereits eng. Für fast alles darüber benötigt man die Fahrerlaubnis BE. Im vorliegenden Fall hatte das Gespann eine zulässige Gesamtmasse von 5.300 Kilo.

 

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