Dass Unwissenheit nicht vor einer empfindlichen Strafe schützt, diese Erfahrung machten in der Nacht zum Mittwoch (22. November) zwei Autobahnreisende auf der A9 im Bereich von Berg (Landkreis Hof). Beamte des Zolls und der Nailaer Polizeiinspektion kamen einem Autofahrer aus der Schweiz (35) und einem Autofahrer aus Großbritannien (38) auf die Schliche, dass ihre Führerscheine nicht gültig waren. Die Folge waren Geldstrafen und Anzeigen!
Führerschein aus El Salvador war abgelaufen
Der in Genf wohnende Mann aus El Salvador legte den Beamten zwar einen salvadorianischen Führerschein der Klasse „Schwer“ vor. Dieser war allerdings, wie auf dem Dokument zu lesen war, seit November 2013 abgelaufen. Eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erfolgte. Auf die zu erwartende Strafe musste der 35-Jährige auf Anordnung der Staatsanwaltschaft eine sofortige Sicherheitsleistung in Höhe von 900 EURO bezahlen.
Lernführerschein aus Großbritannien in Deutschland ungültig
Der auf der britischen Insel wohnende Pole konnte die Fahnder mit seinem Führerschein ebenso nicht überzeugen, dass er berechtigt gewesen wäre, seinen Kleinlastwagen auf deutschen Straßen zu lenken. Sein Dokument, ein britischer „Lernführerschein“, war zwar bis Mai 2024 gültig, jedoch nicht in der Bundesrepublik Deutschland. Eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis handelte sich der 38-Jährige damit ein.