Am Freitagnachmittag (18. Januar) hielt eine Streife der Verkehrspolizeiinspektion Hof an der A9-Anschlussstelle Naila (Landkreis Hof) einen mit zwei Männern besetzter Pkw aus Thüringen zur Kontrolle an. Bei der Durchsuchung des Pkw wurden in einem Karton auf der Rücksitzbank zwei verbotene Waffen gefunden.
Fällt der Granatwerfer unter das Kriegswaffenkontrollgesetz?
Hierbei handelte es sich um ein Vollmetall M16 Softair-Sturmgewehr und ein Granatwerfer classic army/USA, Kaliber 40 mm. Das Gewehr, wie auch der Granatwerfer, wurden durch die Beamten beschlagnahmt. Da das Führen beider Waffen verboten ist, erwartet die beiden Männer jeweils eine Anzeige nach dem Waffengesetz. Bei dem Granatwerfer wird derzeit noch geprüft, ob dieser unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fällt. Dies würde dann eine weitaus höhere Strafe nach sich ziehen.