Das Landratsamt Kulmbach trifft Vorsorgemaßnahmen, um eine Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest (kurz: ASP) zu verhindern. Für die Gemeinden Grafengehaig, Guttenberg, Kupferberg, Ludwigschorgast, Marktleugast, Marktschorgast, Presseck, Rugendorf, Stadtsteinach und Wirsberg besteht ab dem kommenden Samstag (23. Oktober) eine umfassende Untersuchungspflicht für alle erlegten sowie verendet aufgefundenen Wildschweine auf ASP. Hierzu hat das Landratsamt eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen.
Landrat Söllner nimmt die aktuelle Situation sehr ernst
Nach einem ASP-Fall im sächsischen Landkreis Meißen ist das Seuchengeschehen bis auf 150 Kilometer an die bayerische Landesgrenze gerückt. Aufgrund dessen hat der Freistaat Bayern seine Präventionsmaßnahmen zum Schutz der Haus- und Wildschweinebestände angepasst und die nächste Stufe des bereits bestehenden ASP-Frühwarnsystems aktiviert. Davon betroffen sind auch die genannten Gebiete des Landkreises Kulmbach. Landrat Klaus Peter Söllner betont: „Auch, wenn bislang kein ASP-Fall in Bayern aufgetreten ist, nehmen wir die aktuelle Situation sehr ernst.“ Er verweist darauf hin, dass es gemeinsames Ziel sein müsse, eine weitere Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern. Das gehe nur im engen Schulterschluss aller Beteiligten.
Aus Sicht der Jägerschaft würde sich kein weiterer zusätzlicher Aufwand ergeben
Die Allgemeinverfügung regelt im Detail, was die Jagdausübungsberechtigten in den betroffenen Gemeindegebieten zu beachten haben. Neben Untersuchungspflichten werden darin weitere Verhaltensregeln aufgeführt, die etwa die Kennzeichnung und Aufbewahrung erlegter Wildschweine sowie die etwaige Entsorgung betreffen. Kreisjagdberater Clemens Ulbrich erklärt: „Aus Sicht der Jägerschaft bedeuten die Verpflichtungen, die sich aus der Allgemeinverfügung ergeben, keinen allzu großen, zusätzlichen Aufwand. Deswegen glaube ich, dass die Verantwortlichen in den betroffenen Revieren das Monitoring als gesellschaftliche Aufgabe gerne unterstützen.“