Bayerns Ministerpräsident Markus Söder und sein sächsischer Amtskollege Michael Kretschmer haben am Montag (01. März) einen gemeinsamen 10-Punkte-Plan in der Corona-Krise beschlossen. Diese Covid-19-Allianz beeinhaltet ein umfangreiches Maßnahmenpaket, da beide Bundesländes unter anderem eins verbindet: die Grenze zu Tschechien. An den jeweiligen Grenzregionen kommt es aktuell zu sehr hohen Inzidenz-Werten. Folge Punkte kamen auf den Tisch und wurden beschlossen:
Erster Punkt: Grenzkontrollen
- Lückenlose Grenzkontrollen des Bundes sollen die Einhaltung der Einreisevoraussetzungen (Negativtest) sichern sowie vor dem Eintrag gefährlicher Virusvarianten schützen.
- Der Bund bleibt aufgefordert, bis zu einer nachhaltigen Verbesserung der Lage das Grenzregime aufrechtzuerhalten.
- Einreise nur mit negativem Testergebnis.
Zweiter Punkt: Testkonzepte
- Einheitliche Testkonzepte zwischen Bayern und Sachsen sollen ausreichende wohnortnahe Testmöglichkeiten sichern.
- Bedarfsorientierter und zielgerichteter Einsatz der Tests wo nötig.
- Die beiden Länder unterstützen Betriebe und Kommunen beim Angebot flächendeckender Schnelltests.
- Bayern und Sachsen unterstützen Tschechien beim Aufbau von Teststationen und dem Ausbau der Testkapazitäten im Rahmen der rechtlichen und logistischen Rahmenbedingungen.
Dritter Punkt: "Pendlerquarantäne“ für Grenzgänger und -pendler
- In Hot-Spots ordnen die örtlichen Behörden für Grenzgänger und -pendler eine "Pendlerquarantäne" an. Das heißt kein Verlassen des Arbeits-/Schul-/Ausbildungswegs für Grenzgänger. Grenzpendler nach Tschechien verlassen in Deutschland die Wohnung nur aus triftigen Gründen.
- Stichprobenartige Kontrollen.
Vierter Punkt: Sequenzierung – Virusvarianten
- Bayern und Sachsen weiten das grenzüberschreitende Sequenzierungs-Projekt der Uniklinik Dresden (SN, Polen, Tschechien) auf das Dreiländereck Bayern-Sachsen-Tschechien aus. Dabei kann das bestehende bayerische Verbundprojekt Bay-VOC (Zusammenschluss LGL und 6 Uniklinika zum gemeinsamen Datenaustausch) unterstützen. Der Bund soll hierbei eine finanzielle Unterstützung liefern.
- Gemeinsames „Virusvarianten-Monitoring“: Austausch aller Untersuchungsergebnisse, regelmäßige Erstellung eines grenzüberschreitenden Lagebilds, Maßnahmenkonzepte für „Ausbruchs-Cluster“.
Fünfter Punkt: Sicheres Arbeiten
- In den Betrieben wird einheitlich vorgegangen: Möglichst umfassende und flächendeckende, branchenspezifische Home-Office-Lösungen, Mindestanforderungen an Hygiene- und Testkonzepte im gesamten deutsch-tschechischen Grenzraum.
- Betriebe kontrollieren auf örtliche Anordnung die erforderlichen Testnachweise der Pendler.
- Schnelltests am Arbeitsplatz: Die beiden Bundesländer ermöglichen kleinen mittelständischen Unternehmen und Behörden mit Bürgerkontakt Schnelltests, zum Beispiel durch Finanzierung entsprechender Schulungsmaßnahmen.
- Arbeitgeber werden aufgefordert, ihrer Belegschaft Testmöglichkeiten anzubieten.
- „Pakt für sichere Unterbringung“: Bayern und Sachsen unterstützen Betriebe bei der Bereitstellung von Wohnraum für Pendler aus Tschechien. Achten auf strenge Schutz- und Hygienepflichten, Testkonzepte und behördliche Kontrollen.
- Entwicklung von branchenspezifischen Muster-Hygienekonzepten für Betriebe mit Grenzgängern. Zentral: Mindestabstand, FFP2-Pflicht, feste Gruppen, Testkonzept.
- Initiierung eines Austausches der Gesundheitsämter und Gewerbeaufsichten in Bayern und Sachsen: Einrichtung eines länderübergreifenden „Pandemie-Boards“ als Musterbeispiel grenzüberschreitender Zusammenarbeit.
Sechster Punkt: Hot-Spot Regelungen
- In Hot-Spots (Städte oder Landkreise mit hoher Inzidenz über 100) sind andere Regeln nötig. Diese sind in enger Abstimmung mit den Landesbehörden von den örtlichen Behörden anzuordnen.
- Hierzu zählen: Fortsetzung von Schließungen (Geschäfte, Kitas, etc.), Distanzunterricht im Schulbereich, Ausgangsbeschränkungen.
- Betroffene Kommunen werden eng begleitet und bestmöglich unterstützt.
Siebter Punkt: Kontaktnachverfolgung
- Kontaktpersonen und Infizierte werden schnell und zuverlässig informiert, insbesondere in Mutationsgebieten.
- Begleitung der Betroffenen (zum Beispiel häufige Kontaktaufnahme).
- Quarantäneanordnungen werden kontrolliert und konsequent durchgesetzt.
Achter Punkt: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser
- Verstärkte Kontrolle der Einhaltung der Quarantäneanordnungen.
- In Hot-Spots wird der Kontrolldruck durch alle Behörden noch einmal erhöht. Gewerbeaufsichtsämter sollen besonders auf die Einhaltung der betrieblichen Hygienevorschriften achten.
Neunter Punkt: Krankenhausversorgung / Lagebild
- Bayerische und sächsische Krankenhäuser nehmen tschechische Covid-19 Patienten auf.
- Bayern und Sachsen unterstützen sich im Bedarfsfall gegenseitig.
- Ein gemeinsames regelmäßiges Lagebild (Infektionszahlen, Bettenbelegung, Mutationen), mindestens wöchentlich, soll im Grenzraum helfen, drohende Probleme frühzeitig zu erkennen und zu lösen.
Zehnter Punkt: Impfen
- Bayern und Sachsen tauschen sich bezüglich der Erfahrungen zur jeweiligen Impfstrategie aus.
- Die beiden Bundesländer stellen sicher, dass vulnerable Personen schnellstmöglich geimpft werden.