Wie das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten am heutigen Montag (07. Oktober) bekanntgab, wurde die alte fränkische Kartoffelsorte „Bamberger Hörnla“ nach fünfjährigem Prüfverfahren durch die EU-Kommission in das europäische Register regionaltypischer Spezialitäten aufgenommen und ist damit ab sofort europaweit geschützt.
Somit dürfen künftig ausschließlich Kartoffeln dieser Sorte, die in den drei fränkischen Regierungsbezirken angebaut wurden und deren Pflanzkartoffeln auch bereits aus Franken stammten als „Bamberger Hörnla“ bezeichnet werden. Landwirtschaftsminister Helmut Brunner zufolge unterstreiche der Schutz die Besonderheit und den kulturellen Wert der alten Kartoffelsorte mit der markanten Form und Farbe, die bereits seit über hundert Jahren in der Region bekannt und beliebt ist. Dadurch könne durch ein gezielteres Marketing die Wertschöpfung verbessert werden.
Vorläufer des „Bamberger Hörnlas“ gelangten historischen Quellen zufolge bereits im 18. Jahrhundert aus den Ziergärten der Bamberger Fürstbischöfe in die Äcker der Gärtnermeister Bambergs.
Das „Bamberger Hörnla“ ist bereits die 27. bayerische Spezialität, die in das EU-Register eingetragen wurden, darunter „Bayerisches Bier“ oder „Nürnberger Bratwürste“. Für 14 weitere kulinarische Besonderheiten aus dem Freistaat läuft bereits das Antragsverfahren.