Ein 30-jähriger Kulmbach muss für ein Jahr ins Gefängnis und außerdem 3.000 Euro an eine Notruf- und Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt bezahlen. So lautete das Urteil gegen den Angeklagten in einem Kinderpornografie-Strafverfahren am Amtsgericht in Kulmbach.
Ermittler weisen Handynummer des Angeklagten eindeutig zu
Die Polizei kam dem Mann auf die Schliche, da sie im Zuge ihrer Ermittlungen gegen einen Kinderpornografie-Ring auf die Nummer des Kulmbachers stießen. „Es gab zunächst keine Hinweise, dass er selbst Bilder und Videos hochgeladen hat. Aber die Handynummer konnte eindeutig dem Angeklagten zugeordnet werden“, so ein Sprecher der Kriminalpolizei in Bayreuth. Für die Auswertung der Dateien, die sich auf 21 sichergestellten Geräten befinden, musste sogar eine externe Firma beauftragt werden. Zudem stellte sich im Rahmen der Ermittlungen heraus, dass der Angeklagte in fünf Chatgruppen aktiv war, in denen es ebenso um Kinderpornografie ging.