Da er auf seinen polizeilich gesuchten Fahrer (54) und auch die Auslieferung seiner wertvollen Fracht nicht verzichten wollte, beglich der Chef einer tschechischen Spedition am Dienstag (16. März) die Geldstrafen für zwei Haftbefehle seines Mitarbeiters. Dieser wurde zuvor auf der B303 in Schirnding (Landkreis Wunsiedel) einer Verkehrskontrolle unterzogen.
54-Jähriger muss entweder über 1.500 Euro Strafe zahlen oder für 65 Tage in Haft
Der 54-jährige Lkw-Fahrer wurde in den frühen Morgenstunden von den Bundespolizei Selb am ehemaligen Grenzübergang kontrolliert. Im polizeilichen Fahndungssystem kamen letzten Endes zwei Haftbefehle zur Strafvollstreckung von den Staatsanwaltschaften Dresden und Weiden ans Tageslicht. Der 54-Jährige musste entweder 1.577 Euro Geldstrafe zahlen oder ersatzweise für 65 Tage in Haft.
Chef überweist nach Schrecksekunde die Geldstrafe
Da der in Tschechien gemeldete 54-jährige Fahrer nicht in der Lage war, die Geldstrafen selbst zu bezahlen, rief er seinen verwunderten Chef an. Dieser überwies dennoch nach kurzer Schrecksekunde den geforderten Betrag auf das Bankkonto des Gesuchten. Nach der Bezahlung stand dem weiteren Transport nichts mehr entgegen und der Fahrer setzte mit einem mulmigen Gefühl seine Fahrt fort. Vermutlich dachte er schon an die Rückkehr am Abend in die Firma.