Am Landgericht Coburg hat am Dienstagmorgen (12. Juli) ein mit Spannung erwarteter Prozess begonnen. Eine 45-jährige Mutter aus Wallenfels (Lkr. Kronach) muss sich wegen des Todes von vier Säuglingen verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr Mord vor. Am fünften Prozesstag fällt das Urteil. Die Mutter wird zum Totschlag in vier Fällen verurteilt. Sie muss 14 Jahre in Haft. Der Vater wird freigesprochen.
Am Landgericht Coburg ist das Urteil im Fall des Babyleichen-Prozesses gefallen. Die Mutter wird zum Totschlag in vier Fällen verurteilt. Sie muss 14 Jahre in Haft. Der Vater wird freigesprochen. Das Urteil und die Reaktionen darauf auch aus Wallenfels sind ab 18:00 Uhr unser Thema in "Oberfranken Aktuell".
Am Landgericht Coburg steht heute das Urteil im Babyleichen-Prozess an. Geht es nach der Staatsanwaltschaft soll die 45-jährige Angeklagte lebenslänglich wegen Mordes in Haft. Der Vater soll wegen psychischer Beihilfe zu vier Jahren verurteilt werden.
„Einen solchen Fall hat es in der Justizgeschichte von Coburg noch nicht gegeben.“ Mit diesen Worten beendet Staatsanwalt Martin Dippold sein Plädoyer im so genannten Babyleichen-Prozess am Landgericht Coburg. Es ist eine der wenigen Punkte, in denen die Anklage mit der Verteidigung übereinstimmt. Denn bei der juristischen Einordnung des Falls gehen die Ansichten auseinander.
Zur Erinnerung: Im November letzten Jahres werden in einem Haus in Wallenfels acht Babyleichen gefunden. Dafür müssen sich die Mutter und der Vater verantworten: Wegen Mordes in vier Fällen bzw. wegen Beihilfe zum Mord
Im Fall der Babyleichen von Wallenfels sind heute die Plädoyers am Landgericht in Coburg gehalten worden.Die Staatsanwaltschaft bleibt bei Mord und fordert eine lebenslange Haftstrafe für die Angeklagte. Die Verteidigung plädiert auf Totschlag. TVO-Reporter Andreas Heuberger fasst die Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung zusammen.
Staatsanwaltschaft bleibt beim Mordvorwurf
Die Staatsanwaltschaft Coburg plädiert auf vierfachen Mord. Andrea G soll in den Jahren 2003 bis 2013 vier lebensfähige Neugeborene erstickt haben. Auf Mord steht zwingend eine lebenslange Freiheitsstrafe. Staatsanwalt Martin Dippold wirft der Angeklagten planmäßiges Handeln, getrieben von Egoismus vor. Zuletzt hatte ein Sachverständiger zudem die Schuldfähigkeit von Andrea G. „außer Frage“ gestellt. In einer Stellungnahme zu Beginn des Prozesses hatte sie die Kindstötungen gestanden, aber offen gelassen, ob es zwei, drei oder vier Fälle waren.
Verteidigung plädiert auf Totschlag
Verteidiger Till Wagler sieht drei Fälle von Totschlag. Er spricht sich dafür aus, dass das Gericht ein Urteil festlegen soll, dass der Schuld angemessen ist. Schließlich müsse seine Mandantin für immer mit ihrer Schuld leben. Während des Prozesses war die Verteidigung immer bemüht, die Handlungsweise seiner Mandantin mit ihren Lebensumständen zu erklären: Ein Umfeld, in dem Andrea G. keinen emotionalen Halt fand und sich niemanden anvertrauen konnte.
Die Rolle des Vaters
Laut Staatsanwaltschaft soll Johann G. Beihilfe zum Mord geleistet haben. Sie fordert deswegen 4 Jahre Haft. Die Verteidigung des Angeklagten fordert einen Freispruch. Johann G. glaubt ab etwa 2003, dass seine Ehefrau sterilisiert sei. Etwas anderes könne das Gericht nicht beweisen. Der Angeklagte selbst hatte behauptet, ledglich von der ersten der acht eine Rolle spielenden Schwangerschaften im Jahr 2003 erfahren zu haben. Damals wollte er seine Frau in eine Klinik an Erlangen bringen, zu einer Abtreibung inklusive Sterilisation. Allerdings hatte sich Andrea G. laut einer Stellungnahme ihres Verteidigers Till Wagler damals in einer Pension eingemietet und den Eingriff nicht vornehmen lassen. Johann G. holte sie am Tag danach ab. Zu der Zeit danach schwieg er sich aus.
Am Landgericht Coburg hat am Morgen der vierte Verhandlungstag im Fall der toten Babys von Wallenfels begonnen. Es stehen die Plädoyers der Staatsanwaltschaft Coburg und der Verteidigung auf dem Plan.
Am dritten Verhandlungstag im Babyleichenprozess vor dem Landgericht Coburg haben heute drei Sachverständige ausgesagt. Zunächst beschrieb der Erlanger Rechtsmediziner Stephan Seidl den Zustand der acht aufgefundenen Babyleichen - drei Jungen und fünf Mädchen. Vier davon waren sicher lebensfähig.
Elternschaft der Angeklagten bestätigt
Diese wurden durch ein Handtuch erstickt, so der Rechtsmedizner. Er bestätigte auch die Elternschaft der beiden Angeklagten. Die Münchner Diplom-Psychologin Karoline Pöhlmann, die die Angeklagte kurz nach ihrer Verhaftung befragte, zeichnete ein differenziertes, aber psychologisch nicht auffälliges Bild der Angeklagten. Das bestätigte der Münchner Facharzt für Psychologie, Cornelis Stadtland.
Keine psychische Erkrankung
Die Angeklagte weise keine Anzeichen einer körperlichen, neurologischen oder psychischen Erkrankung auf. Auch eine Persönlichkeitsstörung sei nicht diagnostizierbar. Die Angeklagte sei voll schuldfähig, so der Gutachter. Mit dem Ende des heutigen Prozesstages ist die Beweisaufnahme abgeschlossen, morgen folgen vermutlich die Abschlussplädoyers. Das Urteil fällt vermutlich nächste Woche.
Am Vormittag des zweiten Prozesstags werden etliche Zeugen gehört.
Bis auf Letzteren kannten alle Zeugen die Angeklagte und den Angeklagten seit vielen Jahren. Alle (bis auf die Mutter, die nicht aussagte) schilderten, dass sie von den Schwangerschaften nichts merkten. Außerdem schilderten sie die beiden als im Prinzip normal, nicht auffällig oder extrem, teils sogar freundlich (sie), zurückhaltend (er), aber eben nicht als jemandwn, der mehrere Säuglinge tötet. Am Nachmittag werden dann Beamte in den Zeugenstand gerufen, die das Paar nach dem Fund der Leichen vernommen haben.
Am Landgericht Coburg wird der Fall der Babyleichenfunde von Wallenfels im Landkreis Kronach verhandelt. Die Mutter muss sich in vier der insgesamt acht Fälle wegen Mordes verantworten. Zum Prozessauftakt legt sie ein Geständnis ab und gibt zu mehrere Babys nach der Geburt mit einem Handtuch erstickt zu haben. Ein Zwischenstand von TVO-Reporter Andreas Heuberger.
Die Angeklagte Andrea G wollte zu Beginn der Verhandlung persönlich keine Angaben machen. Sie überließ dies ihren Verteidigern Julia Gremmelmaier und Till Wagler.
Erste Schwangerschaft mit 18 Jahren
Julia Gremmelmaier schilderte den Lebensweg von Andrea G, die in Wallenfels zunächst bei den Großeltern aufwuchs und zu ihren Eltern eher ein kühles Verhältnis hatte. Mit 18 sei sie das erste Mal schwanger gewesen und habe bereits diese Schwangerschaft sehr spät bemerkt. Am Tag, als sie von einem Arzt davon erfuhr, kam es zur Geburt des ersten Kindes.
Schwangerschaften angeblich immer spät bemerkt
Auch die späteren Schwangerschaften – eine mit ihrem ersten Mann, die anderen mit dem Mitangeklagten Johann G – will sie kaum bzw. spät bemerkt haben und keine Erscheinungen wie Heißhunger verspürt haben. Nur bei der Geburt von Zwillingen im Jahr 2001 sei es einmal anders gewesen, wenn auch erst ab dem ca. 5. Monat. Insgesamt hat Andrea G 5 Kinder mit zwei Männern, zwei Töchter mit ihrem Exmann und drei Töchter mit ihrem zweiten Ehemann Johann G, mit dem sie ab 2002 zusammenlebte.
Angeklagte hatte nie Vertrauenspersonen
Zur Sache meinte Verteidiger Till Wagler, seine Mandantin sei mehr nach innen gekehrt und habe Dinge immer mit sich selbst geregelt. Vertrauenspersonen gab es nicht – auch zum Ehemann war das Verhältnis nicht so eng. Zu den Schwangerschaften ab dem Jahr 2003, die zu den im Prozess behandelten Fällen führten, meinte Wagler, sie habe auf die Natur vertraut und sich nicht darum gekümmert.
Alle Geburten wie in Trance hinter sich gebracht
Bei den Geburten zu Hause habe sie wie in Trance funktioniert und erst mit dem Denken angefangen, als die Babyleichen in Plastiktüten verpackt waren. Dieser Vorgang habe sich 7 Mal wiederholt, wobei sich die Hilflosigkeit gesteigert habe. Beachtenswert: durch ihren Anwalt gibt Andrea G zu, die Kinder in einen Handtuch eingewickelt zu haben ihnen damit die Nase zugedrückt zu haben, „wenn es ein Lebenszeichen gab“. Wie oft, das wisse sie nicht mehr, „2x, 3x, vielleicht 4x“.
Angeklagte hofft auf Hilfe
Das Auffinden der Leichen im November 2015 habe sie durch die Medien erfahren. Laut Wagler waren es Schock und Erleichterung zugleich. Jetzt hoffe seine Mandantin auf „fachmännisch Hilfe“, auch bei einem Aufenthalt in einer JVA.
Johann G wollte sich zur Sache nicht äußern. Bei Fragen zur sexuellen Beziehung der Eheleute und wie viel er von den Schwangerschaften wusste, blockte er auf Anraten seines Verteidigers ab.
Problematische Ehe der beiden
Die Ehe schildert der 56-jährige als problematisch: schon mit der Geburt der Tochter im Jahr 2002 und dem Zusammenziehen habe es Spannungen gegeben. Seien Frau sei eine „notorische Lügnerin“, die Rechnungen versteckt habe und sich zu Kaufräuschen hinreißen ließ. Deswegen habe er heute 12.000 Euro Schulden.
Andrea G wollte sich angeblich sterilisieren lassen
Angaben machte er zu einer Fahrt nach Erlangen vor mehreren Jahren: dort sollte sich Andrea G nicht nur sterilisieren lassen, sondern auch eine Abtreibung vornehmen. Zuvor hatten die Verteidiger der Frau geschildert, Johann G habe seine Frau dort nur abgeliefert – diese sei aber in eine Pension, und nicht in eine Klinik gegangen.
Die Mutter der toten Säuglinge hat bisher keine Angaben zu der Sache gemacht. Die Verteidigung hat die Taten jedoch zum teil eingeräumt. Der ebenfalls angeklagte Vater schweigt zu den Vorwürfen und macht vor dem Landgericht nur Angaben zu seiner Person.
Für den Prozess sind fünf Verhandlungstage angesetzt. Die Sitzung leiten wird Richter Christoph Gillot, die Strafkammer besteht weiterhin aus zwei Beisitzern und zwei Schöffen. Die Verteidigung des Ehepaares haben im Fall der Frau Till Wagler aus Kronach und im Fall des Mannes Hilmar Lampert aus Bayreuth übernommen. Über 20 Zeugen sollen gehört werden, außerdem drei Sachverständige, u.a. ein Rechtsmediziner.
Im Zeitraum von 2003 bis 2013 soll die Frau insgesamt acht Babys zu Hause zur Welt gebracht haben. Mindestens vier hat sie laut den Ermittlern nach der Geburt getötet. Vorrangig, um ein sorgenfreies Leben an der Seite ihres Ehemannes zu führen. Bei den anderen Säuglingen kann die Rechtsmedizin in drei Fällen nicht sicher sagen, ob die Kinder zum Zeitpunkt der Geburt lebensfähig waren. Das im Jahr 2013 geborene Kind war demnach sicher eine Totgeburt. Deswegen die Anklage auf Mord in vier Fällen.
Neben der Frau ist auch ihr 56-jähriger Noch-Ehemann angeklagt. Er soll Beihilfe zum Mord geleistet haben – dadurch, dass er die Hausgeburten akzeptierte und nicht eingriff. Beide erwartet im Falle einer Verurteilung eine empfindliche Strafe. Auf Mord steht ein Urteil zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe, das bedeutet mindestens 15 Jahre Haft. Die Verurteilung der Beihilfe richtet sich nach diesem Strafmaß und kann zwischen drei und 15 Jahren betragen.
Den Stein ins Rollen brachten die Ereignisse vom 12. November 2015. Eine Untermieterin findet im Haus der Familie in Wallenfels eine Babyleiche und verständigt die Polizei. Die Beamten entdecken in der Folge sieben weitere tote Säuglinge, verpackt in Plastiktüten. Kurz darauf wird die Mutter, Andrea G., festgenommen. Sie lebt zu diesem Zeitpunkt von ihrem Mann Johann getrennt.
In Wallenfels herrscht bis heute Ungläubigkeit vor. Die Eheleute waren gut integriert. Johann G. I ist bis heute nur als „der Hans“ im Ort bekannt. Beide hatten Kinder aus vorigen Beziehungen mit in die Ehe gebracht und zusammen drei weitere Kinder bekommen. Insgesamt bestand die Patchworkfamilie aus neun Personen. Im Sommer letzten Jahres trennte sich das Paar dem Vernehmen nach.