Die Urteile des Landgerichts Bamberg in den Verfahren gegen mehrere Angeklagte, die für Geldautomatensprengungen in Bayern, Baden-Württemberg sowie weiteren Teilen Deutschlands verantwortlich waren, sind nun final rechtskräftig. Das teilte die Staatsanwaltschaft Bamberg am Mittwoch (18. Dezember) mit.
15 Angeklagte im Juli verurteilt
Weitere Verfahren
In zwei Fällen wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Diese Urteile sind bereits seit dem 1. August rechtskräftig. Ein weiteres Verfahren gegen einen der ursprünglich 16 Angeklagten wurde abgetrennt. Dieser erhielt am 14. Oktober 2024 eine Freiheitsstrafe von drei Jahren, welche seit dem 28. November 2024 rechtskräftig ist.
Verurteilter muss vier Jahre hinter Gitter
Ein Mitglied der Tätergruppe wurde in einem separaten Verfahren am 25. November 2024 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Dieses Urteil ist seit dem 3. Dezember 2024 rechtskräftig. Somit sind alle 17 Angeklagten des Großverfahrens verurteilt. Die Verfahren zur Rücküberstellung der Verurteilten laufen derzeit, so die Staatsanwaltschaft in ihrer Meldung.
Anklage sieht die Urteil als Erfolg
Die Staatsanwaltschaft Bamberg würdigte nochmals die Zusammenarbeit mit den Landeskriminalämtern Bayern und Baden-Württemberg, Eurojust sowie den niederländischen Behörden.
Die Ermittlungen und Verurteilungen stellten für die Behörden einen wichtigen Schlag gegen die „Szene“ der Geldautomatensprenger in den Niederlanden dar und sind ein wesentlicher Fortschritt im Kampf gegen die organisierte Kriminalität, so die Bamberger Justiz abschließend.