Derzeit läuft bei der Regierung von Oberfranken die Auslegung der Planunterlagen für das Planfeststellungsverfahren „Autobahnkreuz BAB A70 und A73“. Die Planunterlagen sind bis einschließlich 8. Oktober online auf der Seite der Regierung einsehbar. Entsprechende Einwendungen sind bis einschließlich 8. November 2024 ebenfalls bei der Regierung von Oberfranken möglich.
Zum Hintergrund des geplanten Projektes
Gegenstand des Verfahrens ist im Wesentlichen die Anordnung von Lärmschutzmaßnahmen an der Autobahn A70, dies im Abschnitt der Anschlussstelle Bamberg bis östlich des Autobahnkreuzes Bamberg sowie an der A73 – hier im Abschnitt nördlich des Autobahnkreuzes Bamberg und südlich der Anschlussstelle Memmelsdorf.
Daneben ist eine Anpassung des überlasteten Autobahnkreuzes an die aktuellen verkehrstechnischen Erfordernisse inklusive einer Grunderneuerung der A70 und A73 vorgesehen.
Weiterhin werden die kreuzenden Gewässer Leitenbach, Stöckigtbach, Augraben und Seebach den neuen Verhältnissen angepasst. Der Gründleinsbach wird verlegt und verläuft zukünftig außerhalb des Autobahnkreuzes.
Die Gemeindeverbindungsstraße Bamberg – Gundelsheim (Kemmerstraße), mit ihrem parallel verlaufenden gemeinsamen Geh- und Radweg, erhält ebenfalls einen neuen Verlauf, außerhalb der verschiedenen Rampenverbindungen.
Im Zusammenhang mit den baulichen Maßnahmen an den Autobahnstrecken stehen die Neuordnung der Brückenquerungen im Autobahnkreuz, der Ersatzneubau aller im Streckenabschnitt baulich betroffenen Ingenieurbauwerke und die Erneuerung der technischen Ausstattung der Autobahnen. Zudem ergeben sich durch die geplante Baumaßnahme Änderungen oder Ergänzungen im Wegenetz, welche diverse öffentliche Feld- und Waldwege betreffen.
Unterlagen können auch analog eingesehen werden
Analog befinden sich die Unterlagen zum Ansehen im Stadtplanungsamt, Untere Sandstraße 34, 96049 Bamberg, 1. OG, Zimmer 105. Die Unterlagen sind dort von Montag bis Donnerstag, 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr, und Freitag, 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr einsehbar.