Di, 22.10.2024 , 17:51 Uhr

Stadt Bamberg

Bamberg: Betretungsverbot für Muna-Gelände - Scharfe Granaten im Boden

Grundeigentümer von Regelung ausgenommen

Die Stadt Bamberg hat am Dienstag ein Betretungsverbot für das Muna-Gelände ausgesprochen. In einer Pressemeldung erklärten die Verantwortlichen am Dienstag (22. Oktober) die Hintergründe der Maßnahme und das Ausmaß der Gefahr für die Bevölkerung.

Fachgutachten macht auf Gefahr aufmerksam

Wie aus der Mitteilung zu entnehmen ist, gehen die ersten Erkenntnisse eines aktuellen Fachgutachtens von einer höheren Kampfmittelbelastung auf dem Gelände der ehemaligen Heeresmunitionsanstalt aus, als bislang vermutet.

 

An erster Stelle steht für uns die Sicherheit der Menschen. Deshalb müssen wir mit einem Betretungsverbot für die betroffenen Flächen handeln, um kein Risiko einzugehen

(Andreas Starke, Bamberger Oberbürgermeister)

 

Geltungsbereich umfasst 270 Hektar

Nach Angaben der Stadt wird dem Konversions- und Sicherheitssenat am 22. Oktober 2024 eine entsprechende Verordnung vorgelegt. Das Gutachten wurde demnach von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) veranlasst. "Zur Verhütung erheblicher Gefahren für Leben und Gesundheit wird im Geltungsbereich nach § 1 dieser Verordnung das Betreten und Befahren mit Fahrzeugen aller Art von Flächen und nichtöffentlichen Wegen verboten, soweit diese nicht freigegeben sind", wird aus der neuen Verordnung für das Muna-Gelände und die unmittelbar angrenzenden Waldflächen zitiert. Insgesamt umfasst der Geltungsbereich ein circa 270 Hektar großes Gebiet. Ausgenommen von dem Verbot sind öffentliche Wege, explizit ein gut ein Kilometer langer Abschnitt der Geisfelder Straße bzw. der Staatsstraße 2276.

Scharfe Granaten im Boden des Muna-Geländes

Seinen Anfang nahmen die derzeitigen Geschehnisse mit den Verhandlungen über den Erwerb größerer Teilflächen der Muna, in deren Verlauf die BImA und ein Ingenieursbüro mit der technischen Erkundung des Geländes beauftragte. Das endgültige Gutachten soll gemäß der Mitteilung zwar erst Ende 2024 oder Anfang 2025 vorliegen, doch die vorläufigen Erkenntnisse haben es bereits in sich. Auf nahezu allen untersuchten Testfeldern wurden laut des Ingenieurbüros "bezünderte und unbezünderte Granaten" sowie Teile gesprengter Granaten innerhalb der ersten 10 Zentimeter unter der Oberfläche gefunden.

 

Damit wurde schon jetzt ein deutlich höheres Gefährdungspotential festgestellt, als BImA und Stadt Bamberg erwartet hatten. Darauf müssen wir umgehend reagieren und können nicht die finale Auswertung abwarten

(Christian Hinterstein, Referent für Sicherheit und Ordnung)

 

Zwei Explosionen sorgten für breite Streuung

Der Erlass einer Betretungsverbotsverordnung sei auch seitens der BImA schriftlich ausdrücklich empfohlen worden. Diese müsse aufgrund der Ausbreitung der Kampfmittel sogar über das bislang umzäunte Gelände hinausgehen. Es sind zwei Explosionen, die laut der Stadt für die Belastung und die relativ breite Streuung von Kampfmitteln verantwortlich sein dürften. Die erste traf das Munitionshaus MH54 und mehrerer Munitionsstapel demnach kurz vor Kriegsende im April 1945. Dabei wurden Spreng-, Panzer- und Hohlladungsgranaten und deren Komponenten, die von der deutschen Wehrmacht verwendet wurden, großflächig auf dem Gelände verteilt. Die zweite Explosion habe sich im September 1946 im Munitionshaus MH72 ereignet und US-Gewehrgranaten über eine größere Fläche verstreut.

Kampfmittelräumung würde Rodung erfordern

Praktisch die gesamte Liegenschaft sei damit gemäß Baufachlicher Richtlinie Kampfmittelräumung in die Kategorie 4 einzuordnen. Das heißt: "Die festgestellte Kampfmittelbelastung stellt eine Gefährdung dar, die eine Beseitigung erfordert". Dies betreffe auch bewaldete Flächen außerhalb der eigentlichen Muna. Diese flächendeckend zu erkunden und zu räumen, so erläutert die Stadt, würde eine vorherige Rodung erforderlich machen. "Das erscheint uns als unverhältnismäßig", erklärt Hinterstein.

Stadt will auf "Kraft der Vernunft" setzen

Das gelte darüber hinaus auch für eine Umzäunung dieses Gebietes, die einen erheblichen Eingriff in Natur und Landschaft sowie auch großen Aufwand bedeuten würde. "Wir setzen auf die Kraft der Vernunft und werden sowohl an den bestehenden Zäunen als auch an möglichen Eintrittsstellen zum betroffenen Gelände Verbotsschilder aufhängen", so Oberbürgermeister Starke. Ähnlich werde dies beispielsweise bei ähnlichen Gefährdungslagen im Tennenloher Forst durch das Landratsamt Erlangen-Höchstadt gehandhabt.

Grundeigentümer vom Betretungsverbot ausgenommen

Die Grundeigentümer im Geltungsbereich seien vom Betretungsverbot ausgenommen und müssen mit der Gefährdungslage eigenverantwortlich umgehen. Obwohl die Bebauung in der Gutenbergstraße im Bereich der Streuradien liegt, gelte hier kein Betretungsverbot. Sicherheitsreferent Hinterstein sagt: „Nach den Feststellungen des Gutachters wird davon ausgegangen, dass im Rahmen der Erschließung des Gewerbegebiets umfangreiche Bautätigkeiten stattgefunden haben, sodass in der Regel keine oberflächennahe Kampfmittelbelastung mehr bestehen dürfte.“

Ankauf der Muna verschiebt sich

Welche Auswirkungen sich auf den geplanten Erwerb der Muna-Teilflächen durch die Stadt Bamberg ergeben, sei aktuell noch nicht absehbar. "Wir müssen in Ruhe das fertige Gutachten abwarten, das uns spätestens im ersten Quartal 2025 vorliegen sollte. Danach werden wir analysieren, was dies für unsere Kaufabsichten und die geplante Entwicklung eines 20 Hektar großen Gewerbegebietes bedeutet", wird Starke zitiert. Klar ist damit, dass sich der zum Jahresende geplante Notartermin aufgrund dieser unerwarteten Entwicklung nach hinten verschiebt.

Luftbild vom Gelände

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