Die Erfahrungen vom Wochenende zeigen: ohne Allgemeinverfügung geht es in Bamberg nicht, um die Gesundheit zu schützen. Am vergangenen Freitagabend (24. Juli) lief das „Außer-Haus-Verkaufs-Verbot“ von alkoholischen Getränken aus. Da die Polizei von „sandkerwaähnlichen Zuständen“ am Samstagabend (25. Juli) berichten musste, greift die Stadtspitze nun mit einer erneuten Allgemeinverfügung ein, die bis einschließlich 25. August 2020 gilt.
Kerwaähnliche Zustände am Wochenende
Die Stadtspitze hatte zu einem weiteren Informationsgespräch mit Polizei, Gastronomen, Hotelbetreibern, Bürgerverein und IG InteresSand eingeladen. Schnell wurde klar: Das bisherige Verbot zum „Außer-Haus-Verkauf“ von alkoholischen Getränken an den Wochenenden war wirksam. Das Sandgebiet, die Innenstadt und das Umfeld der Unteren Brücke waren weniger frequentiert als sonst. Nachdem die Allgemeinverfügung am Freitag auslief, diskutierten die Verantwortlichen mit den Gesprächsteilnehmern über die aktuelle Situation am Samstagabend, und zwar ohne Allgemeinverfügung: Die meisten Gastronomen verkauften alkoholische Getränke bis weit nach 22.00 Uhr.
150 Leute an der Unteren Brücke
Die Abstandsregelungen und Hygienevorschriften wurden weitgehend ignoriert, weil sich Menschenansammlungen bildeten. Die Polizei berichtete, dass sich am späten Abend allein an der Unteren Brücke über 150 Personen aufhielten. Die Obere Sandstraße geriet zum Mittelpunkt von öffentlichen Feiern. OB Starke:
„Unsere Appelle an die Vernunft reichen nicht, wir müssen weiterhin mit Allgemeinverfügungen die Gesundheit der Bevölkerung schützen“.
Starke macht deutlich, dass ein weiteres Abwarten „keine Option ist“. Viele Besucher hätten sogar massiven Druck auf die Servicekräfte in den Gaststätten ausgeübt, wenn der Ausschank von Alkohol verweigert wurde. OB Starke und Bürgermeister Glüsenkamp stellten übereinstimmend fest: Es besteht „unmittelbarer Handlungsbedarf, so dass eine neue Allgemeinverfügung erlassen wird, die bis einschließlich 25. August 2020 gelten wird“. Damit soll auch verhindert werden, dass eine „Ersatz-Sandkerwa“ stattfindet.
Kein „Bier to go“ abends am Wochenende
Die anwesenden Polizeivertreter begrüßten die städtische Entscheidung ausdrücklich in vollem Umfang. Nur mit einer solchen Maßnahme könne den Anforderungen des Infektionsschutzes genüge getan werden. Angesichts der bundesweit wieder steigenden Corona-Zahl sei „Leichtsinn kein guter Ratgeber“, so Starke. Die Allgemeinverfügung untersagt ab sofort wieder den Verkauf und die Abgabe von alkoholischen Getränken innerhalb des Geltungsbereichs (Sandgebiet, Untere Brücke, Obere Brücke, Obstmarkt und Gabelmann) ab 20.00 Uhr von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag sowie vor einem gesetzlichen Feiertag. Zusätzlich ausgedehnt wird das Verbot auf den Zeitraum von Donnerstag, 20.08.2020 bis einschließlich 25.08.2020.