Mi, 29.12.2021 , 13:32 Uhr

Stadt Bamberg

Bamberg: Diese Regeln gelten in der Domstadt an Silvester und Neujahr...

Kontaktbeschränkungen, Verbot von Ansammlungen, Abbrennverbot von Silvesterfeuerwerk

Der gemeinsame Krisenstab von Stadt und Landkreis Bamberg befasste sich am Dienstag (28. Dezember) mit den speziellen Corona-Regelungen für Silvester und Neujahr. In der Domstadt kommt es unter anderem zu Kontaktbeschränkungen, dem Verbot von Ansammlungen sowie dem Abbrenn-Verbot von Feuerwerk.

Verbot von Ansammlungen

Wie die Behörden mitteilten, sind zwischen dem 31. Dezember (15:00 Uhr) und dem 01. Januar (09:oo Uhr) Ansammlungen von mehr als zehn Personen auf öffentlichen und publikumsstarken Plätzen sowie in ihrem weiteren Umfeld verboten. Sobald mehr als zehn Personen zusammenkommen, muss sich die Gruppe „unverzüglich zerstreuen“, so die Stadtverwaltung. In der Stadt Bamberg umfasst das Ansammlungsverbot Teile der Innenstadt sowie die ehemalige Klosteranlage Michaelsberg und den ERBA-Park (siehe weiter unten: beigefügte Grafiken).

Verbot von Silvester-Feuerwerk

Generell verboten ist bundesweit der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester. Vom Zünden noch gelagertem Silvesterfeuerwerk raten die Behörden ab, auch vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems. Daher werden alle Bürgerinnen und Bürger gebeten, in diesem Jahr auf das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk ganz zu verzichten.

Ein komplettes Verbot für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern gilt in der Stadt Bamberg im Hinblick auf das Vorhandensein besonders brandempfindlicher Gebäude und Anlagen in Teilen der Altstadt, auf der Altenburg sowie der ehemaligen Klosteranlage Michaelsberg (siehe weiter unten: beigefügte Grafiken). Das Verbot gilt auch auf privaten Grundstücken innerhalb der Verbotszonen.

Private Zusammenkünfte

Private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen sind seit Dienstag (28. Dezember) nur noch mit maximal zehn Personen erlaubt. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind hiervon ausgenommen. Sobald eine ungeimpfte Person daran teilnimmt, gelten die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte: Das Treffen ist dann auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht dazu. Für private Veranstaltungen außerhalb privater Räumlichkeiten, zum Beispiel in angemieteten Räumlichkeiten, oder im Freien gelten die Obergrenze (Zehn Personen) beziehungsweise die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte ebenfalls.

Sperrstunde in der Gastronomie

Um in der Gastronomie Silvester feiern zu können, wurde die angeordnete Sperrstunde (22:00 Uhr bis 05:00 Uhr) für die Silvesternacht einmalig aufgehoben. Für die Gastronomie, auch unter freiem Himmel, gilt die 2G-Regel: Zutritt haben nur Geimpfte und Genesene sowie Kinder unter 14 Jahren. In den Gasträumen ist Tanzen untersagt. Musik ist lediglich als Hintergrundmusik erlaubt. Clubs und Diskotheken bleiben geschlossen. Tanzveranstaltungen sind verboten.

Besuchsregelungen über den Jahreswechsel in der Sozialstiftung Bamberg und den Kliniken der Gemeinnützigen Krankenhausgesellschaft des Landkreises Bamberg (GKG)

Nachdem wegen der Corona-Situation ein Besuchsverbot im Klinikum Bamberg, der Juraklinik Scheßlitz und der Steigerwaldklinik Burgebrach erlassen wurde, gelten über den Jahreswechsel bis einschließlich 2. Januar gesonderte Regelungen.

So können Patientinnen und Patienten unter Einhaltung der 2G+ – Regelung im Klinikum Bamberg derzeit bis einschließlich 2. Januar besucht werden, während für die Landkreiskliniken ab Silvester bis einschließlich 2. Januar die gleichen Besuchsregelungen wie an den Weihnachtsfeiertagen gelten.

Die jeweiligen Zutrittsregelungen sind auf den entsprechenden Internetseiten sozialstiftung-bamberg.de und gkg-bamberg.de zu finden.

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