In den Parks der Domstadt müssen Hunde beim Spaziergang an die Leine. Das schreibt die Grünanlagensatzung. Sie besagt, dass Vierbeiner vom 1. März bis 31. Juli anzuleinen sind. Hintergrund ist die Brutzeit bei Vögeln. Vor allem bodennah brütendes Federvieh wie der Zaunkönig und oder die Heckenbraunelle werden durch herumstreunende Hunde gestört, meint Jürgen Gerdes vom Umweltamt der Stadt Bamberg
Viele Brutvögel leben im Hain
Der Hain zum Beispiel ist nicht nur Gartendenkmal, sondern auch Europäisches Schutzgebiet, das einen hochwertigen Lebensraum für Brutvögel vorhält. Sage und schreibe 46 Vogelarten hat Gerdes gezählt, darunter seltene Arten wie den Pirol oder den Mittelspecht, den der städtische Naturschutzbeauftragte als Urwaldvogel einstuft. Um die Vielfalt zu erhalten, dürfen so steht es auch im Bundesnaturschutzgesetz gesetzlich geschützte Arten bei der Brut nicht gestört werden.
Hunde an die Leine und nicht auf die Wiesen
Korrekt im Hain unterwegs ist, wer seinen Vierbeiner anleint und sich auf den Wegen aufhält. So schreibt es auch unmissverständlich die städtische Grünanlagensatzung vor. Speziell für den Hain ist festgelegt, dass das freie Umherlaufen lassen von Hunden im Botanischen Garten und auf den Uferwegen um den Hainweiher während des gesamten Jahres verboten ist. Im ERBA-Park gilt eine ganzjährige Anleinpflicht für Hunde. In allen städtischen Parks und Grünanlagen sind Kinderspiel- und Sportplätze, Beete, Brunnen und ausgewiesene Liegewiesen für Hunde tabu. Außerdem müssen Hunde 50 Meter um Spielplätze angeleint werden.
Tretminen müssen von Herrchen beseitigt werden
Wer mit seinem Hund in städtischen Parks und Grünanlagen Gassi geht, muss darauf achten, dass andere nicht belästigt oder geschädigt werden. Auch die Grünanlagen selbst dürfen nicht beschädigt oder verunreinigt werden. Das schließt mit ein, dass die Hundehalter stinkende Hinterlassenschaften ihres Vierbeiners entfernen und in Abfallbehältern entsorgen.