Die bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg errichtete Zentralstelle Cybercrime Bayern hat gegen einen 30-jährigen Münchner Anklage wegen Computerbetrugs im großen Stil erhoben. Er soll Bitcoins im Wert von 180.000 Euro gestohlen haben.
Betrug im Sommer 2018 aufgeflogen
Bereits im Sommer letzten Jahres stellte ein Mitarbeiter einer süddeutschen Firma, zu deren Geschäftsfeldern unter anderem der Betrieb von Servern und Software für den Handel mit Kryptowährungen zählt, eine unrechtmäßige Transaktion von 29,6 Bitcoins im damaligen Wert von rund 180.000 Euro auf einem der Server fest.
Täter verschleierte seine Machenschaften
Durch den Täter wurden nach der Überweisung auf eine eigene Wallet („Konto“ für Bitcoins) zahlreiche weitere Buchungen in mehreren Teilbeträgen auf weitere Wallets getätigt. Um die Nachverfolgung weiter zu erschweren und um außerhalb der öffentlich einsehbaren Block-chain zu bleiben, wurden diese teilweise mit weiteren Nutzern direkt getauscht (Austausch der Private Keys, sog. off-ledger-transactions). Zusätzlich wurden ein sogenannter Bitcoin-Mixer und weitere technische Verschleierungsmöglichkeiten genutzt. Der bis zu diesem Zeitpunkt unbekannte Täter verschleierte zudem dabei jeweils seine IP-Adressen.
30-jährigen Münchener Systemadministrator ermittelt
Durch umfangreiche Ermittlungen der Zentralstelle Cybercrime Bayern und Spezialisten für Cybercrime des Polizeipräsidiums München konnte mit Unterstützung des Bayerischen Landeskriminalamts ein 30-jähriger Münchner als tatverdächtig identifiziert werden. Dieser war vor der Tat als Systemadministrator bei der geschädigten Firma beschäftigt und hatte wenige Tage nach der Transaktion an einer speziellen Börse für Kryptowährungen mutmaßlich mit den abhandengekommenen Bitcoins gehandelt.
Verdächtiger räumt Tat vor Ermittler ein
Der ehemalige Mitarbeiter der Firma wurde aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Bamberg wegen des dringenden Tatverdachts des Computerbetrugs am 21.12.2018 in Untersuchungshaft genommen. Er räumte im weiteren Verlauf der Ermittlungen die ihm zur Last gelegte Tat ein und half mit, einen Teil der „entwendeten“ Bitcoins wieder sicherzustellen, so dass der Haftbefehl Mitte Januar 2019 gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt wurde.
Bis zu 10 Jahre Gefängnis möglich
Die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg hat wegen dieser Tat jetzt gegen den Systemadministrator Anklage zum Schöffengericht des Amtsgerichts München erhoben. Sie legt ihm einen besonders schweren Fall des Computerbetrugs zur Last. Das Gesetz sieht hierfür eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor.