Nach umfangreichen Ermittlungen der Zentralstelle Cybercrime bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg wurde kürzlich ein 30-jähriger Systemadministrator aus München festgenommen. Der Mann soll ein Münchener Unternehmen um Bitcoins im Wert von rund 180.000 Euro gebracht haben.
Unrechtmäßige Transaktion im Sommer 2018
Der Fall reicht bis zum Sommer 2018 zurück. Hier stellte ein Mitarbeiter des Unternehmens, zu deren Geschäftsfeldern der Betrieb von Servern und Software für den Handel mit Kryptowährungen zählt, eine unrechtmäßige Transaktion von Bitcoins im damaligen Wert von rund 180.000 EUR fest. Der damals noch unbekannte Täter verschleierte hierbei seine Handlungen im Netz durch mehrere digitale Prozesse.
Mutmaßlicher Täter war Systemadministrator bei der geschädigten Firma
Durch umfangreiche technische Ermittlungen der Cyberkriminalisten aus Bamberg und München konnte mit Unterstützung des
Bayerischen Landeskriminalamts ein 30-jähriger Mann aus München als Verdächtiger identifiziert werden. Dieser war vor der Tat als Systemadministrator bei der geschädigten Firma beschäftigt und hatte wenige Tage nach der Transaktion an einer Börse für Kryptowährungen mit den mutmaßlich entwendeten Bitcoins gehandelt.
30-Jährigen kurz vor Weihnachten verhaftet
Von der Staatsanwaltschaft wurde ein Durchsuchungsbeschluss der Wohnung und ein Haftbefehl gegen den Beschuldigten erwirkt. Beide Beschlüsse wurden kurz vor Weihnachten 2018 vollzogen. Zudem wurde die Sicherstellung seiner Vermögenswerte in Höhe von 184.000 Euro richterlich angeordnet. Bei der Durchsuchung wurde umfangreiches Material sichergestellt, dessen Auswertung derzeit noch andauert, auch mit dem Ziel die erlangten Bitcoins möglichst vollständig sicherzustellen.
Ermittlungen wegen Computerbetrugs
Der Beschuldigte räumte bei einer richterlichen Vernehmung Mitte Januar 2019 die Tat ein. Nachdem der 30-Jährige auch Angaben zum Verbleib der erlangten Bitcoins machte, wurde der Haftbefehl vom Amtsgericht Bamberg gegen strenge Auflagen außer Vollzug gesetzt. Zum jetzigen Zeitpunkt gehen die Ermittler davon aus, dass der Münchener allein handelte. Nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens wird sich der Beschuldigte wegen Computerbetrugs vor Gericht verantworten müssen. Das Gesetz sieht dafür Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor.