Die Übungsrunde mit einem Auto auf einem öffentlichen Parkplatz kann für Personen ohne Führerschein richtig teuer werden. Vom gesetzlichen Standpunkt her sind diese Fahrstunden nämlich verboten. Das musste am gestrigen Sonntag (1. Oktober) auch ein Ehepaar in Bamberg feststellen.
Strafanzeigen gegen Ehefrau und Ehemann
Am späten Nachmittag wurde eine Polizeistreife auf einen Pkw auf dem Parkplatz eines Einkaufsmarktes an der Forchheimer Straße in Bamberg aufmerksam. Wie sich bei der Kontrolle herausstellte, erhielt eine 35-jährige Frau hier einen privaten Fahrunterricht von ihrem Ehemann, der auf dem Beifahrersitz saß. Da die Frau nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war, muss sie daher mit einer Strafanzeige wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis rechnen. Auch gegen den Ehemann wird strafrechtlich ermittelt.
Lücke im Gesetz: Fahren auf privatem Grund auch ohne Führerschein
Laut Gesetz können solche Übungsrunden mit einer Geldstrafe oder sogar mit dem Freiheitsentzug von bis zu einem Jahr geahndet werden. Zudem besteht die Möglichkeit, dass der Ertappte für Jahre keine Führerscheinprüfung ablegen darf. Auch der Beifahrer kann zur Rechenschaft gezogen werden. Bei ihm besteht zum einen die Möglichkeit, dass er seinen Führerschein verliert, zu anderen können Punkte in Flensburg hinzukommen. Der Grund: Auf öffentlichen Straßen, Wegen oder eben Parkplätzen ist das Fahren ohne Führerschein laut Straßenverkehrsgesetz verboten. Da wo ein Gesetz ist, dort gibt es meist auch eine Lücke, so wie in dieser Causa. Es ist nämlich nicht explizit per Gesetz verboten, auf privatem Gelände einen Pkw auch ohne Führerschein zu lenken. Allerdings spricht man von einem privaten Bereich, wenn dieser durch einen Zaun, Mauer oder Ähnliches umfriedet ist. Zudem muss der Grundstückseigentümer hierfür seine Einwilligung geben.