Am vergangenen Wochenende konnten Ermittler des Bundeskriminalamtes (BKA) zwei Männer aus dem Raum Regensburg / Kelheim festnehmen, die sich über das Darknet mit erheblichen Mengen Methamphetamin eingedeckt haben sollen, um dieses dann weiter zu veräußern. Den Verhaftungen voraus gingen umfangreiche Ermittlungen der Zentralstelle Cybercrime Bayern bei der Generalstaatsanwaltschaft in Bamberg.
Bestellungen mit mehr als einem Kilo Crystal Meth
Der 25-Jährige aus dem Landkreis Regensburg und der 33-Jährige aus dem Landkreis Kelheim sollen in insgesamt drei Fällen auf einem Handelsplatz im sogenannten Darknet erhebliche Mengen Crystal Meth im Ausland bestellt haben. Die Betäubungsmittel waren mindestens in einem Fall in Kerzen eingehüllt und bei der als Versendung als „Sojawachs und Kerzen“ deklariert. Insgesamt legen die Ermittler den Männern drei Bestellungen mit 1,1 Kilo Methamphetamin im Zeitraum von August bis September 2018 zur Last.
Ermittler ermitteln im Darknet
Da die Bestellungen nicht vollständig beziehungsweise zeitgerecht ausgeführt wurden, sollte als Ausgleich ein Versand von weiteren 200 Gramm Crystal Meth erfolgen. Durch die Männer war zudem geplant, im Erfolgsfalle ein weiteres Kilogramm zu ordern. Den Beschuldigten war dabei nicht bekannt, dass die Ermittler bereits Kenntnis von der Kommunikation mit dem Verkäufer hatten.
BKA schlägt bei der Öffnung des Pakets zu
In Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden konnte ein präpariertes Paket mit der Lieferung auf den Weg gebracht werden. Der 33-jährige Niederbayer wurde noch bei der Öffnung des Pakets durch Spezialkräfte des BKA festgenommen. Bei dem 25-jährigen Oberpfälzer klickten einen Tag später die Handschellen. Kripobeamte aus Regensburg nahmen ihn fest. Im Zuge weiterer Ermittlungen wurden am Arbeitsplatz der beiden Beschuldigten zusätzlich knapp 200 Gramm Crystal Meth sichergestellt.
Haftbefehle erlassen
Beide Beschuldigten wurden dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Regensburg vorgeführt, der jeweils auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg Haftbefehl wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr erließ. Die Beschuldigten befinden sich seitdem in unterschiedlichen Justizvollzugsanstalten. Ermittelt wird wegen einer gemeinschaftlichen unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und des gemeinschaftlichen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Das Gesetz sieht dafür eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren bis zu 15 Jahren vor. Ein großer Teil der nach Deutschland eingeführten Drogen konnte sichergestellt werden.