Das Landgericht Bamberg verurteilte am Montagnachmittag (13. März) einen 27-jährigen Tunesier zu neun Jahren Gefängnis. Der Angeklagte wurde der Vergewaltigung eines 16-jährigen Mädchens für schuldig befunden. Auch wegen zwei versuchter Vergewaltigungen, unter anderem bei Kersbach (Landkreis Forchheim), stand der Mann vor Gericht!
Versuchte Vergewaltigung in Kersbach bei Forchheim
Der Anklagte saß seit dem letzten Montag (6. März) auf der Anklagebank. Wir berichteten! Dem 27-Jährigen wurde im Prozess vorgeworfen, bei Kersbach (Landkreis Forchheim) versucht zu haben, ein 17-jähriges Mädchen zu vergewaltigen. (Der damalige Bericht dazu!) Am 28. Mai 2016 soll er demnach in der Nähe des dortigen Bahnhofs, direkt an der Kreisstraße FO25, sein 17-jährige Opfer angegriffen und in den Straßengraben gezogen haben. Laut Anklageschrift wurde die junge Frau dort mit dem Rücken auf den Boden gerückt. Der Beschuldigte legte sich dann auf sie und äußerte die Worte "Einmal ficken, einmal ficken". Unter Gewalteinwirkung gelang es ihm, die Jugendliche teilweise zu entkleiden. Die Hilferufe der 17-Jährigen hörte ein Autofahrer (24), der zufällig mit seinem Fahrzeug an dem Tatort vorbei fuhr. Als dieser wendete und sich dem Szenario nähere, fühlte sich der Angreifer ertappt, ließ von der 17-Jährigen ab und flüchtete. Im Rahmen einer eingeleiteten Fahndung konnte der Mann wenig später festgenommen werden.
Weitere Anklagepunkte
Dem Angeklagten wurden neben dem Kersbacher Fall zudem eine Vergewaltigung im schwäbischen Mering im September 2015 sowie eine versuchte Vergewaltigung in mittelfränkischen Schwabach (September 2015) zur Last gelegt. Opfer waren damals ein 16-jähriges Mädchen beziehungsweise eine junge Frau (20).
Angeklagter hatte die Taten gestanden
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte die 16-Jährige am Bahnhof Mering (Landkreis Aichach-Friedberg) im September 2015 vergewaltigt hatte und es bei den anderen beiden Fällen versuchte. Zu Gunsten des Täters wertete das Gericht, dass der 27-Jährige alle drei Vergehen gestanden hatte. Das Urteil von neun Jahren blieb ein Jahr unter der Forderung der Staaatsanwaltschaft! Sollte keine der am Prozess beteiligten Parteien Revision einlegen, ist das Urteil innerhalb einer Woche rechtskräftig.