Ab dem 1. Januar 2018 gilt vor dem ehemaligen Postgebäude am Bamberger Bahnhof ein Alkoholverbot. Der Bamberger Stadtrat beschloss nach intensiven Beratungen die Satzungsänderung. Langfristig soll die Maßnahme dazu beitragen, das allgemeine Erscheinungsbild des Platzes zu verbessern. Weiterhin soll gemeinsam mit dem Landratsamt ein Konzept entwickelt werden, um Perspektiven für die betroffenen Personen zu schaffen und die Aufenthaltsqualität des Platzes aufzuwerten.
Vorplatz ist „keine Visitenkarte“ für die Stadt
Der Vorplatz des ehemaligen Postgebäudes ist nach Ansicht von Stadt und Landkreis Bamberg derzeit keine Visitenkarte der Domstadt und schon gar kein attraktives Tor zur Stadt für Bahnreisende. Neben den Klagen, dass dort überproportional viele und alte Fahrräder abgestellt werden, sind es vor allem die alkoholisierten Personen, die als Belastung empfunden werden. Diese, so die Stadtverwaltungen, fangen bereits in den Morgenstunden mit dem Trinken an, schlafen auf den Grünflächen und betteln oder belästigen Passanten.
Alkoholverbot gilt bereits an mehreren Orten in Bamberg
Alkoholkonsum ist auch andernorts in Bamberg außerhalb zugelassener Freischankflächen verboten. Laut der Sondernutzungssatzung gilt bereits ein entsprechendes Verbot in folgenden Bereichen:
Polizei begrüßt die Maßnahme des Stadtrates
Nun erstreckt sich dieser Passus auch auf den Vorplatz des Postgebäudes einschließlich des Gehwegs entlang der Ludwigstraße und der Luitpoldstraße sowie auf den gegenüberliegenden freien Platz auf der anderen Seite. Die Polizeiinspektion Bamberg-Stadt begrüßt ein Alkoholverbot auf dem Vorplatz des Postgebäudes ausdrücklich.