Zu Herbstbeginn wird im ländlichen Raum die Ernte eingefahren. Auf den Straßen hinterlassen die landwirtschaftlichen Nutzfahrzeuge dabei meist eine verdreckte Fahrbahn. Bei feuchter Witterung kann es hierbei zu gefährlichen Rutschpartien für Autofahrer kommen. Wer haftet aber bei Unfällen durch sogenanntes "Bauernglatteis"?
Haftpflichtversicherung des Verursachers haftet
Uwe Dressel, Sprecher des Bezirks Nordbayern im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) informiert, dass generell die Haftpflichtversicherung desjenigen haftet, der den Schmutz verursacht hat und dementsprechend für den Schadenersatz zuständig ist. „Bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen (zum Beispiel: Traktoren) ist die entsprechende Kfz-Haftpflichtversicherung des Landwirts für die Schadensregulierung zuständig. Wurde die Straße dagegen mit einem nicht zulassungspflichtigen Fahrzeug verdreckt, ist die Betriebshaftpflichtversicherung des Landwirts zuständig.“
Beweise sichern
Wichtig ist für Geschädigte, dass sie das "Bauernglatteis" als Unfallursache gegenüber der Versicherung des Landwirts nachweisen können. Zeugen und Fotos vom Straßenzustand sowie ein polizeiliches Unfallprotokoll können somit bei der Regulierung von entstandenen Schäden weiterhelfen.