Mi, 21.10.2020 , 08:00 Uhr
Bayerische Corona-Ampel: So lauten die verschärften Regeln beim Überschreiten der Inzidenz-Werte!
Warnstufe Gelb über einer 7-Tage-Inzidenz von 35 / Warnstufe Rot über einer 7-Tage-Inzidenz von 50
Die Bayerische Corona-Ampel zeigt in Schreitten an, welche Landkreise oder kreisfreien Städte den Signalwert von 35 (Gelb) oder den Schwellenwert von 50 (Rot) erreicht haben. Die jeweiligen Regelungen gelten vor Ort ab dem Folgetag, nachdem der Landkreis oder die Stadt erstmals in der Ampel-Bekanntmachung aufgelistet ist.
7-Tage-Inzidenz unter 35 (Stufe Grün)
- Kontaktbeschränkung: Zehn Personen oder zwei Haushalte im öffentlichen Raum
- Veranstaltungen: maximal 100 Personen drinnen beziehungsweise 200 Personen draußen (Spezialregelungen für Kultur, Sport, Gottesdienste und Versammlungen)
- Maske: Bei besonderer Anordnung (z.B.: ÖPNV, Schulen, Krankenhäuser, Gastronomie) und wenn der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann
7-Tage-Inzidenz über 35 (Stufe Gelb)
- Maskenpflicht auf von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde festzulegenden stark frequentierten öffentlichen Plätzen, auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen einschließlich der Fahrstühle von öffentlichen Gebäuden, auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen von Freizeiteinrichtungen, Kulturstätten und sonstigen öffentlich zugänglichen Gebäuden.
- Maskenpflicht auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte, insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen; Gleiches gilt für den Arbeitsplatz, soweit der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht zuverlässig eingehalten werden kann.
- Maskenpflicht auch am Platz in weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe 5 und in Hochschulen
- Maskenpflicht auch am Platz bei Tagungen und Kongressen sowie in Theatern, Konzerthäusern, sonstigen Bühnen und Kinos und für die Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen.
- Im Öffentlichen Raum, in der Gastronomie und bei privaten Feiern sind Treffen auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens zehn Personen beschränkt.
- Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen ist in der Zeit von 23:00 Uhr bis 6:00 Uhr untersagt (Sperrstunde); ausgenommen ist die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen oder mitnahmefähigen nichtalkoholischen Getränken.
- Die Abgabe von alkoholischen Getränken an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste ist in der Zeit von 23:00 Uhr bis 6:00 Uhr untersagt.
- Der Konsum von Alkohol ist auf von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde festzulegenden stark frequentierten öffentlichen Plätzen in der Zeit von 23:00 Uhr bis 6:00 Uhr untersagt.
7-Tage-Inzidenz über 50 (Stufe Rot)
- Maskenpflicht auch am Platz an Schulen aller Jahrgangsstufen.
- Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in der Gastronomie und bei privaten Treffen ist auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens fünf Personen beschränkt.
- Die Untersagungen zu Sperrstunden, Alkoholverkauf oder -ausschank und Konsum im öffentlichen Raum gelten für die Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr.
Die Bayerische Corona Ampel