Wie bereits am Montag (08. November) vorab berichtet, beschloss das bayerische Kabinett nach seiner Sitzung am Dienstagvormittag (09. November) strengere Regelungen und Maßnahmen in der Bekämpfung der Corona-Pandemie. Vorausgegangen war das Springen der bayerischen Krankenhausampel von Gelb auf Rot am heutigen Dienstag.
Mehr Polizei, mehr Kontrollen
Laut der Staatsregierung wirken die staatlichen Regelungen nur, wenn sie konsequent befolgt werden und ihre Einhaltung kontrolliert wird. Hierbei werden die Kreisverwaltungsbehörden nun verstärkt durch die bayerische Polizei unterstützt. Hierzu sollen umgehend zusätzliche Polizisten zum Einsatz kommen. Die Kontrollen sollen systematisch erfolgen und sich insbesondere auf die flächendeckende Einhaltung der 2G/3G-Regeln beziehen. Dabei kann nach dem Willen der Regierung in Bayern die Polizei unmittelbar ein Verwarnungsgeld erheben. Konsequenzen können bis zur vorübergehenden Schließung der Betriebe und Einrichtungen reichen, so die Staatskanzlei in einer Pressemitteilung vom heutigen Dienstag. Die Überwachungsbehörden wurden zu einer konsequenten Ahndung von Verstößen aufgefordert.
Testzentren werden bis März 2022 fortgeführt
Der Ministerrat fasste zudem die Entscheidung, die in allen kreisfreien Städten und Landkreisen eingerichteten lokalen ÖGD-Testzentren zunächst bis 31. März 2022 fortzuführen. Das Gesundheitsministerium soll hierbei sicherstellen, dass die Testzentren durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) im Sinne der Testverordnung betrieben werden. Für den Zeitraum der Fortführung der lokalen ÖGD-Testzentren sollen die Kosten für die Einrichtung und den Betrieb hauptsächlich durch den Freistaat Bayern getragen werden.
Bayern setzt auf die Auffrischungsimpfung
Die Staatsregierung ist für den Impfbooster. Dies machte Ministerpräsident Söder am Mittag in einer Pressekonferenz in München deutlich. Der Freistaat Bayern setzt daher auf flächendeckende Auffrischungsimpfungen für alle und fährt den Impfbetrieb in seinen Impfzentren, die seit Oktober 2021 im Stand-by-Betrieb sind, wieder auf wöchentlich (Montag bis Freitag) rund 2.000 Impfungen pro 100.000 Einwohner hoch. Söder rief alle Bürgerinnen und Bürger auf, von der Möglichkeit der Booster-Impfungen Gebrauch zu machen. Begleitend stellt das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege sicher, dass über die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden alle Personen über 60 Jahre eine direkte Information über die Bedeutung einer Auffrischungsimpfung erreicht.
Suche nach geeigneten Einrichtungen
Vor dem Hintergrund der steigenden Infektionszahlen will Bayern sicherzustellen, dass alle zur Verfügung stehenden Kapazitäten bereitstehen, um die Lage in der stationären Versorgung zu bewältigen. Der Ministerrat beauftragte daher das Gesundheitsministerium zu prüfen, ob die Möglichkeit geschaffen werden kann, alle Kliniken sowie Einrichtungen der Vorsorge und Rehabilitation und andere geeignete Einrichtungen in das Versorgungsgeschehen einzubeziehen.
Handlungsleitfaden für bayerische Betriebe
Gleichzeitig soll das Innenministerium in München einen Handlungsleitfaden für die Betriebe im Freistaat auszuarbeiten und veröffentlichen, der die wichtigsten für die Wirtschaft relevanten Fragen zur Handhabung von 3G in Betrieben behandelt. Zudem wurde der Bund aufgefordert, schnellstens eine sichere Rechtsgrundlage für ein Fragerecht von Arbeitgebern nach dem Impfstatus und eine datenschutzrechtliche Speichermöglichkeit des Impfstatus zu schaffen.
Veränderungen im Rahmen der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (Inkrafttreten am 11. November):