Nachdem Bayerns Ministerpräsident Markus Söder in der letzten Woche bereits neue und verschärfte Corona-Maßnahmen für den Freistaat ankündigte (Wir berichteten!), wurden diese nun festgezurrt. Zudem soll die „epidemische Lage“ für Bayern festgestellt werden – genau diese Feststellung, die der Bundestag für Deutschland aufgehoben hat. Die neuen Regelungen gelten fix ab dem Mittwoch (24. November) und dauern bis zum 15. Dezember. Hierzu tritt auch die neue 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft. Sie ersetzt die 14. Fassung. So sehen die neuen Maßnahmen aus:
Landesweite Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
Für Ungeimpfte und Nichtgenesene gelten landesweit Kontaktbeschränkungen: Sie dürfen sich nur bis zusammen maximal fünf Personen aus maximal zwei Haushalten treffen. Geimpfte, Genesene und Kinder unter 12 Jahren zählen dabei nicht mit.
2G-Regel wird flächendeckend ausgeweitet
Die 2G-Regelung wird flächendeckend ausgeweitet und Ausnahmen weitgehend gestrichen. 2G gilt daher künftig auch für:
Ausgenommen sind:
Zu 2G zugelassen sind ohne Impfung künftig Kinder bis 12 Jahre und 3 Monate. Am 24. November bereits laufende Prüfungsblöcke bleiben von den Änderungen unberührt.
Bereiche mit 2G+ – Regelungen
In folgenden Bereichen gilt künftig 2G plus (hier brauchen also auch Geimpfte und Genesene zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Schnelltest):
Dort, wo 2G plus gilt, finden folgende ergänzende Regelungen Anwendung:
Landesweit und für alle gilt außerdem…
Schulen und Kindertagesstätten
In der Schule will die Staatsregierung die Sicherheit weiter erhöhen. Auch im Schulsport muss indoor künftig eine Maske getragen werden. Für die Testung von Lehrkräften gilt künftig direkt das neue Bundesrecht (§ 28b IfSG) mit täglicher Testpflicht. Ungeimpfte, nicht genesene Lehrkräfte müssen sich danach künftig unter Aufsicht testen lassen. An Schulen, die an Pool-Testungen teilnehmen („Lolli-Tests“) wird ein zusätzlicher Schnelltest am Montagmorgen eingeführt. Dritte, insbesondere Eltern, dürfen das Schulgeländer nur betreten, wenn sie geimpft, getestet oder genesen sind (3G).
Für Kindertagesstätten gilt für die dort Beschäftigten ebenfalls die tägliche Testpflicht. Dritte dürfen das Gelände nur betreten, wenn sie geimpft, getestet oder genesen sind (wie in der Schule), außer zur Abgabe oder Abholung der Kinder.
Regionaler Hotspot-Lockdown
In Landkreisen und kreisfreien Städten, die eine 7-Tage-Inzidenz von 1.000 überschreiten, gilt ein regionaler Hotspot-Lockdown. Hier gilt:
Unberührt bleibt der Wettkampf- und Trainingsbetrieb der Berufssportler sowie der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader, soweit die Anwesenheit von Zuschauern ausgeschlossen ist und Zutritt zur Sportstätte nur solche Personen erhalten, die für den Wettkampf- oder Trainingsbetrieb oder die mediale Berichterstattung erforderlich sind.
Der Hotspot-Lockdown gilt, bis der Inzidenzwert fünf Tage in Folge wieder unter dem Grenzwert von 1.000 lag.
Polizeikontrollen werden nochmals erhöht
Seit dem 11. November wurden über 10.000 Corona-Kontrollen der Polizei im Freistaat durchgeführt, bei denen eine Vielzahl von Verstößen festgestellt wurde. Die polizeilichen Kontrollen werden laut Staatsregierung deswegen nochmals intensiviert.
Schrittweise Einführung von PCR-Pooltests
Zur weiteren Erhöhung des Sicherheitsniveaus strebt die Landesregierung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Test- und Materialkapazitäten an, schrittweise PCR-Pooltests in Alten- und Pflegeheimen, den 5. und 6. Klassen der weiterführenden Schulen sowie in Kindertagesstätten anzubieten.