Das Bayerische Kabinett überträgt den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst vom 29. November 2021 eins zu eins auf die bayerischen Beamtinnen und Beamten. Dies teilte die Staatskanzlei am Montag (17. Januar) mit. Die Anpassung der Bezüge Professorinnen und Professoren sowie Richterinnen und Richter.
Höhere Bezüge und Corona-Bonus
Ab dem 1. Dezember 2022 erfolgt eine lineare Erhöhung der Bezüge um 2,8 Prozent sowie eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro. Für Anwärter werden die Anwärter-Grundbeträge zum 1. Dezember 2022 um 50 Euro aufgestockt. Auch sie erhalten eine Corona-Sonderzahlung. Sie beträgt 650 Euro. Die Bezüge der Versorgungsempfänger werden ebenfalls entsprechend des Tarifergebnisses ebenso ab dem 01. Dezember 2022 um 2,8 Prozent erhöht.
Extra-Bezüge sollen im März überwiesen werden
Im Vorgriff auf den Gesetzesbeschluss des Bayerischen Landtags beauftragte der Ministerrat das Finanzministerium, die Auszahlung der Corona-Sonderzahlung mit der Abrechnung für den Monat März 2022 zu veranlassen.