Die Bayerische Staatsregierung brachte am Dienstag (03. September) die rechtliche Grundlage auf den Weg, dass künftig schneller und flexibler Waffen-und Messerverbotszonen für bestimmte öffentliche Orte in Bayern festgesetzt werden können. Vorausgegangen war ein derartiger Vorschlag von Innenminister Joachim Herrmann. Dies teilte die Staatskanzlei nach der heutigen Kabinettssitzung mit.
Schon jetzt gibt es Möglichkeiten, derartige Zonen einzurichten
Auch bisher hatten die Kommunen in Bayern die Möglichkeit, nach dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz das Mitführen von gefährlichen Gegenständen wie Messern – zum Beispiel bei öffentlichen Veranstaltungen – zu untersagen. Ein solches Verbot gilt etwa für das Münchner Oktoberfest.
Verbotszonen an Orten, wo es wiederholt zu Gewaltdelikten kommt
Zusätzlich soll für die Sicherheitsbehörden künftig die Möglichkeit bestehen, an öffentlichen Orten, an denen wiederholt Gewaltdelikte zu beobachten sind, besondere Waffen- und Messerverbotszonen nach dem Waffengesetz auszuweisen. Dies soll jeweils in enger Abstimmung mit der Polizei geschehen. Das von der Staatsregierung dazu ermächtigte bayerische Innenministerium wird nun umgehend die zur Umsetzung erforderlichen Regelungen erlassen, so die Staatskanzlei in ihrer Mitteilung.
Die Sicherheitsbehörden vor Ort kennen die örtlichen Gegebenheiten und können am besten einschätzen, wo solche Waffen- und Messerverbotszonen für mehr Sicherheit sinnvoll sind.
(Joachim Herrmann, Bayerischer Innenminister)