Die Kontaktbeschränkungen entfallen unter anderem für Geimpfte und aus 2G plus wird 2G, das sind die Ergebnisse der Beratungen des bayerischen Kabinetts am Dienstag (15. Februar) in München. Zudem werden weitere Bereiche künftig mit 3G zugänglich sein. Bei der anstehenden Bund-Länder-Konferenz am Mittwoch (16. Februar) erwarte Bayern Öffnungsperspektiven für die Gastronomie, Bars und Clubs, so der Ministerpräsident Markus Söder (CSU). Die Gastronomie und das Beherbergungswesen könne nach 3G und Schankwirtschaften, Clubs sowie Diskotheken unter 2G plus geöffnet werden.
Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte bleiben bestehen
Bayern schreitet auf dem bereits letzte Woche begonnenen Weg des Ausstiegs aus den Corona-Maßnahmen weiter voran – schrittweise mit Vorsicht und Augenmaß. Jede Entspannung der Infektionslage muss mit einem Zurückfahren der Beschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger verbunden sein, so das bayerische Kabinett. Die aktuellen Corona-Maßnahmen bleiben zunächst bis zum 19. März dieses Jahres bestehen. Ab dem kommenden Donnerstag (17. Februar) treten folgenden Lockerungen in Kraft: Die im privaten Bereich bestehenden Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene (bisher maximal 10 Personen) werden aufgehoben. Die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte bleiben unverändert.
Folgende Bereich sind künftig unter 2G zugänglich:
Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die in der Schule regelmäßig negativ getestet werden, haben künftig generell zu allen Bereichen von 2G auch ohne Impfung Zugang.
Mehr Zuschauer bei Sport- und Kulturveranstaltungen möglich
Die maximale Zuschauerzahl wird vor allem bei Kultur- und Sportveranstaltungen auf 25.000 Personen (bisher 15.000) angehoben. Darunter fallen zum Beispiel Bundesligaspiele. Im Übrigen bleiben die geltenden Kapazitätsgrenzen (50 Prozent, im Kulturbereich 75 Prozent) unverändert. Die FFP2-Maskenpflicht gilt weiter.
Folgende Bereiche sind künftig unter den Bedingungen von 3G zugänglich:
Unter anderem im Handel entfällt die bisherige Begrenzung der Kundenzahl
Für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe entfällt die bisherige Begrenzung der Kundenzahl auf einen Kunden je 10 Quadratmeter Ladenfläche. Die FFP2-Maskenpflicht bleibt bestehen. Die unter freiem Himmel für zoologische und botanische Gärten, Gedenkstätten, Freizeitparks, Ausflugsschiffe außerhalb des Linienverkehrs und Führungen bestehenden Kapazitätsgrenzen werden aufgehoben.
Pflicht der Kontaktdatenerfassung entfällt
Die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung entfällt ebenso wie die bisherige Pflicht, bei größeren Sport- und Kulturveranstaltungen nur personalisierte Tickets zu verkaufen. Die Regelungen zum regionalen Hotspotlockdown werden ersatzlos aufgehoben.
Bayern steht zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht
Bayern steht zum Schutz der Patienten und Pflegebedürftigen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Der Freistaat weist auf die Notwendigkeit hin, sie vollzugstauglich und praxisnäher auszugestalten. So müssen zum Beispiel zum Vollzugsstart bundeseinheitliche Vollzugshinweise bereitstehen. Absolute Priorität muss dabei die Versorgungssicherheit der behandlungs- und pflegebedürftigen Menschen haben. Es darf nicht zu einer „Pflegekrise“ kommen, weil Leitplanken für den Vollzug fehlen, so das bayerische Staatsministerium. Einrichtungsbezogene und allgemeine Impfpflicht könne nur zusammen funktionieren. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht kann ein erster Schritt auf dem Weg zu einer allgemeinen Impfpflicht sein, heißt es weiter.