Die Bayerische Staatsregierung sagt dem Cannabis-Konsum im Freistaat den Kampf an. So soll das Kiffen in Biergärten, auf Volksfesten und in staatlichen Parks verboten werden. Ministerpräsident Markus Söder sprach in einem Tweet bei X davon, den Kinder- und Jugendschutz stärken zu wollen.
Gesundheitsschutzgesetz soll angepasst werden
Bereits in der letzten Woche gab die Staatsregierung bekannt, Cannabis-freie Zonen auf Volksfesten, wie dem Oktoberfest in München, prüfen zu wollen. TVO berichtete! Bereits eine Woche später wird ein Verbot an bestimmten Örtlichkeiten auf den Weg gebracht. So soll das bayerische Gesundheitsschutzgesetz dahingehend angepasst werden, dass der Cannabis-Konsum auf Volksfesten, in Biergärten und auf dem Außengelände von Gaststätten verboten wird. Dies gilt auch für das Erhitzen und Dampfen von Cannabisprodukten, beispielsweise
mittels Vaporisatoren.
Kiffer-Verbot in staatlichen Parks
Damit aber nicht genug: Weiterhin soll es in staatlichen Parks, die der Bayerischen Schlösserverwaltung und damit dem Finanzministerium unterstellt sind, ebenfalls ein Konsumverbot von Cannabis geben. Betroffen wäre hierbei in Bayreuth der Hofgarten.
Verordnungsermächtigung für die Kommunen
Außerdem soll es den Kommunen ermöglicht werden, das Rauchen und Dampfen von Cannabis-Produkten in weiteren Bereichen zu verbieten, an denen sich regelmäßig viele Menschen auf engem Raum aufhalten. Beispiele hierfür sind Sehenswürdigkeiten mit hohem Besucheraufkommen, Freibäder oder Freizeitparks. Hierfür ist eine Verordnungsermächtigung im Gesundheitsschutzgesetz vorgesehen.
Verbot auf öffentlichen Flächen
Ferner soll auf öffentlichen Flächen der Konsum von Cannabis durch eine entsprechende Verordnung der Gemeinden verboten werden können, sollten tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass dort unter anderem auf Grund des übermäßigen Cannabis-Konsums regelmäßig Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begangen werden.
Gesundheitsministerin Judith Gerlach stellte zudem klar, dass die Regelungen zum Rauchverbot auch für den Cannabis-Konsum gelten. Das betreffende Gesetz sieht unter anderem das Verbot von Rauchen in Innenräumen, öffentlichen Gebäuden und Schulen vor.
Schwerpunktkontrollen im Straßenverkehr
Darüber hinaus soll es vermehrt Schwerpunktkontrollen durch die Polizei im Straßenverkehr geben. Der Blick richtet sich hier auf Fahrten unter Drogeneinfluss sowie die Einhaltung der Konsumverbotszonen. Durch all die Maßnahmen will die Staatsregierung den Kinder- und Jugendschutz in Bayern stärken.
Bayern lehnt das Bundesgesetz ab, muss es aber umsetzen
Bayern lehnt an sich das neue Bundesgesetz ab. Die Staatsregierung um Ministerpräsident Markus Söder rief allerdings das Ziel aus, den Konsum von Cannabis-Produkten so unattraktiv wie möglich zu machen. So verkündete Söder bereits in der letzten Woche via X: "Bayern wird kein Kiffer-Paradies! Wir greifen mit harten Bußgeldern konsequent durch." Laut Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei, sollen die Bußgelder in Bayern vor allem abschreckend wirken.
Bayerischer Bußgeldkatalog
Der Katalog von Bußen für den Konsum von Cannabis soll für Personen ab 14 Jahren gelten. Der Vollzug soll durch die Kreisverwaltungsbehörden erfolgen. Die Strafen reichen von 50 Euro bis 30.000 Euro. Herrmann betonte, dass es sich hierbei um Strafen für den Erstverstoß handle. Wer innerhalb von drei Jahren erneut bei der gleichen Ordnungswidrigkeit erwischt wird, soll das Doppelte zahlen.