Die Geflügelpest bei Wildvögeln in Bayern ist in den letzten Wochen rückläufig. Das gab die Bayerische Umweltministerin Ulrike Scharf am heutigen Freitagvormittag (16. März) in München bekannt. „Die allgemeine Stallpflicht für ganz Bayern wird gelockert. Ab sofort gibt es nur noch eine örtlich begrenzte Aufstallungspflicht bei neuen Nachweisen der Geflügelpest.“ Somit sind bis auf weiteres auch wieder Ausstellungen und Märkte möglich. Zudem können Eier wieder als Freilandeier vermarktet und verkauft werden. Die erhöhten Biosicherheitsmaßnahmen, auch in Kleinbetrieben, gelten weiterhin.
Wildvogelmonitoring wird fortgeführt
Um eine erneute größere Ausbreitung der Vogelgrippe in der Wildvogelpopulation zügig zu erkennen, führt der Freistaat das bestehende Wildvogelmonitoring weiter. Das Bayerische Umweltministerium steht hierbei in engem Kontakt mit den Behörden des Bundes und der Länder. Mit diesen Maßnahmen will man bei einer neuerlichen Ausbreitung rasch und konsequent im Sinne der Tiergesundheit und der Seuchenbekämpfung handeln.
In Bayern 120 Nachweise bei Wildvögeln
In den vergangenen Monaten wurden in Deutschland über 1.000 Fälle der Geflügelpest bei Wildvögeln und über 80 Fälle beim Hausgeflügel festgestellt. In Bayern gab es bei Wildvögeln rund 120 Nachweise in allen Regierungsbezirken und neun Nachweise in hauptsächlich kleineren Nutzgeflügelbeständen.
Aktuelle Informationen
Aktuelle Informationen und Fallzahlen zur Vogelgrippe in Bayern bietet das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit an.