Die geltende 13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird bis einschließlich 28. Juli und somit um vier Wochen verlängert. Dies teilte Ministerpräsident Markus Söder am Dienstag (29. Juni) nach einer Sitzung des bayerischen Kabinetts mit. Ab Donnerstag (1. Juli) gelten dabei folgende Änderungen der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen:
Mehr Besucher bei Veranstaltungen unter freiem Himmel
Unter freiem Himmel werden bei Sport- und Kulturveranstaltungen, Tagen und Kongressen bis zu 1.500 Zuschauer zugelassen. Davon dürfen höchstens 200 als Stehplätze mit einem Mindestabstand vergeben werden, die übrigen nur als feste Sitzplätze. Indoor gilt wie bisher eine Zulassung abhängig von der Raumkapazität, höchstens aber 1.000 Personen. Tagungen und Kongresse werden analog behandelt.
Maskenpflicht an weiterführenden Schulen wird gestrichen
In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 25 entfällt an den weiterführenden Schulen die Maske am Platz für Schüler und Lehrkräfte, die mindestens zweimal (Empfehlung: dreimal) wöchentlich einen negativen Test erbringen. In der Grundschulstufe verbleibt es
bei den bisherigen Regelungen.
Gastronomie & Märkte
Gastronomische Angebote dürfen künftig bis 01:00 Uhr (bisher 24:00 Uhr) zur Verfügung gestellt werden. Überregionale Märkte sollen mit entsprechenden Schutz- und Hygienekonzepten zugelassen werden.
Bundesnotbremse entfällt
Zum 1. Juli entfällt die Bundesnotbremse. Damit gibt es keine bundesrechtliche Regelung mehr für Gebiete mit einer 7-Tage-Inzidenz größer als 100. Sollten einzelne Landkreise oder kreisfreie Städte künftig wieder eine 7-Tage-Inzidenz größer als 100 aufweisen, gelten auch dort künftig die bayerischen Regelungen, die für den Inzidenzbereich zwischen 50 und 100 Anwendung finden. Die zuständige Kreisverwaltungsbehörde muss in diesem Fall zusätzliche geeignete Infektionsschutzmaßnahmen durch eine Allgemeinverfügung erlassen.
Sommerpass Bayern 2021 für Abschlussklassen: Freier Eintritt in staatliche Schlösser und Museen sowie kostenlose Mitfahrten bei Bayerischer Seenschifffahrt
Als Zeichen der Anerkennung für den erfolgreichen Schulabschluss sollen alle diesjährigen Absolventinnen und Absolventen von Abschlussklassen vom 1. August bis 30. September 2021 freien Eintritt in die staatlichen Schlösser, Residenzen und Burgen, Museen und Sammlungen sowie kostenlose Mitfahrten auf den Schiffen der Bayerischen Seenschifffahrt erhalten. Dies teilte die Staatsregierung am Dienstag ebenfalls mit.
Den Absolventinnen und Absolventen der allgemeinbildenden Schulen, beruflichen Schulen, Förderschulen und Schulen für Kranke soll hierfür ein „Sommerpass Bayern 2021“ durch die jeweilige Schule im Rahmen der Zeugnisübergabe ausgehändigt werden. Die Angebote können mit dem personalisierten Sommerpass 2021 in Verbindung mit einem aktuellen Lichtbildausweis im vorgesehenen Zeitraum unbegrenzt genutzt werden. Im freien Eintritt in die Sehenswürdigkeiten der Bayerischen Schlösserverwaltung ist zum Beispiel auch der Standardrundgang enthalten.
Mehr Sport für Kinder in Bayern: Freistaat übernimmt Jahresbeiträge für alle bayerischen Grundschüler im Schuljahr 2021/22 bei Neueintritt in einen Sportverein
Aufgrund der Corona-Pandemie trieben viele Kinder weniger Sport oder traten aus Sportvereinen aus. Dem will der Freistaat mit einer aktiven Bewegungsförderung begegnen. Der Ministerrat beschloss, den Jahresbeitrag für alle bayerischen Grundschüler des Schuljahres 2021/22 bei einem Neueintritt in einen (gemeinnützigen) Sportverein zu übernehmen. Zum ersten Schultag soll dafür jedes Grundschulkind einen Gutschein zur Jahresmitgliedschaft in einem bayerischen Sportverein in Höhe von bis zu 30 Euro ausgehändigt bekommen.
Darüber hinaus will die Staatsregierung das Frühschwimmerabzeichen fördern, das „Seepferdchen“. Zum ersten Schultag beziehungsweise Kindergartentag erhalten die Vorschulkinder und Erstklässler des Schuljahres 2021/22 einen Gutschein über 50 Euro für einen Kurs zum Erwerb des Seepferdchens. Dadurch sollen die Corona-bedingt großflächig ausgefallenen Schwimmkurse kompensiert und die Schwimmfähigkeit der Kinder unterstützt werden.
Bayern unterstützt Heilpädagogische Tagesstätten der Behindertenhilfe: Ausgleich für Corona-bedingte Einnahmeausfälle bei medizinisch-therapeutischen Leistungen
Die Corona-Pandemie stellt auch die über 200 Heilpädagogischen Tagesstätten der Behindertenhilfe in Bayern vor besondere Herausforderungen. Die Staatsregierung unterstützt daher die gemeinnützigen Einrichtungsträger bei Corona-bedingten Einnahmeausfällen aus dem Rahmenvertrag über die Behandlung von behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern und Jugendlichen in interdisziplinär tätigen heilpädagogischen Fördereinrichtungen in Höhe von bis zu 60 Prozent des bislang in der Corona-Pandemie entstandenen Defizits. Hierfür stehen insgesamt
bis zu 4,8 Millionen Euro zur Verfügung.