Di, 15.11.2022 , 16:54 Uhr

Oberfranken / Bayern

Bayern: Wegfall der Corona-Isolationspflicht - Das müssen Sie jetzt wissen!

Die neue Allgemeinverfügung zu den Schutzmaßnahmen bei positiven Corona-Fällen tritt am Mittwoch (16. November) in Kraft

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek gab am Dienstag (15. November) Einzelheiten zum Wegfall der Corona-Isolationspflicht bekannt. Die neue Allgemeinverfügung zu Schutzmaßnahmen bei positiv getesteten Personen tritt am Mittwoch (16. November) in Kraft.

Regelung auch gültig für Person, die sich aktuell in Isolation befindlichen

Die neuen Regelungen gelten ab Mittwoch auch für positiv Getestete, die sich derzeit noch in Isolation befinden. Das heißt: Für sie endet die Isolationspflicht mit Inkrafttreten der neuen Allgemeinverfügung. An die Stelle der Isolationspflicht treten dann die neu geregelten Schutzmaßnahmen (siehe unten).

Schutzmaßnahmen treten an die Stelle der Isolationspflicht

Wie Holetschek in München erläuterte tritt an die Stelle der Isolationspflicht verpflichtende Schutzmaßnahmen für positiv Getestete. Dazu gehören eine grundsätzliche Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung sowie Betretungs- und Tätigkeitsverbote in medizinischen und pflegerischen Bereichen mit vulnerablen Personengruppen sowie in bestimmten Gemeinschaftsunterkünften. Beide gelten für mindestens fünf Tage. Die Schutzmaßnahmen gelten fort, bis mindestens 48 Stunden lang eine Symptomfreiheit besteht. Sie enden jedoch auch bei symptomatischen Personen spätestens nach Ablauf von zehn Tagen. Der Gesundheitsminister betonte:

 

Zusätzlich gilt weiterhin die dringende Empfehlung: Wer krank ist, bleibt zu Hause – wie bei anderen akuten Atemwegserkrankungen auch.

(Klaus Holetschek, Bayerischer Gesundheitsminister)

 

Wegfall der Isolationspflicht ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg aus der Pandemie

Laut den Worten des Ministers ist der Wegfall der Isolationspflicht ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg aus der Pandemie. Klar ist dabei aber auch: Der Pandemie soll kein freier Lauf gelassen werden. Man will von Seiten der Politik eine Balance zwischen Eigenverantwortung und dem Schutz vulnerabler Personengruppen finden.

Welche Schutzmaßnahmen gelten?

Die Maskenpflicht (mindestens medizinischer Mund-Nasen-Schutz) gilt für Erwachsene und Kinder ab sechs Jahren. Empfohlen wird von der Staatsregierung das Tragen einer FFP2-Maske. Die Maskenpflicht gilt nicht in der eigenen Wohnung, sie gilt nicht im Freien, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann, oder in Innenräumen, in denen sich keine anderen Personen aufhalten.

 

Die Maske schützt davor, die Infektionen weiterzutragen. Sie ist eine mildere Maßnahme als die Isolation und wichtiger Bestandteil des Infektionsschutzes. Daher bleibt es weiterhin bei der Empfehlung, unabhängig von einer Infektion in bestimmten Situationen Maske zu tragen, um sich und andere zu schützen.

(Klaus Holetschek, Bayerischer Gesundheitsminister)

 

Das Betretungsverbot gilt für Besucherinnen und Besucher von medizinischen und pflegerischen Einrichtungen. Ausnahmen gelten für heilpädagogische Tagesstätten.

Eine weitere Schutzmaßnahme ist das Tätigkeitsverbot für in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen agierende Beschäftigte, Betreiber und ehrenamtlich Tätige. Das Tätigkeitsverbot gilt nicht in heilpädagogischen Tagesstätten sowie für Beschäftigte, Betreiber und ehrenamtlich Tätige von Krankenhäusern, von Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, von voll- und teilstationären Einrichtungen zur Unterbringung und Betreuung behinderter Menschen sowie von Rettungsdiensten, soweit die oben genannten Personen jeweils in Bereichen ohne vulnerable Personen eingesetzt sind.

Tätigkeits- und Betretungsverbote in großen Gemeinschaftsunterkünften (zum Beispiel Obdachlosenunterkünften, Gemeinschaftseinrichtungen für Asylbewerber, Justizvollzugsanstalten) gelten für Beschäftigte, Betreiber, ehrenamtlich Tätige sowie Besucherinnen und Besucher. Holetschek fasste abschließend zusammen:

 

Wir evaluieren das Pandemiegeschehen laufend… … Wir haben die Lage stets im Blick. Ich appelliere an die Bürgerinnen und Bürger, die Schutzmaßnahmen einzuhalten und sich, wenn sie positiv getestet sind, selbst zu isolieren. Wem es möglich ist, der sollte beispielsweise von zu Hause arbeiten und sich so weit wie möglich von anderen Personen im Haushalt fernhalten. Ich setze darauf, dass sich die Menschen in Bayern solidarisch und verantwortlich verhalten.

(Klaus Holetschek, Bayerischer Gesundheitsminister)

 

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