Seit Inkrafttreten des Prostituiertenschutzgesetzes (siehe unten) und der entsprechenden Statistikverordnung (ProstStatV) werden Daten zu den in der Prostitution tätigen Personen und zum Prostitutionsgewerbe erhoben. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik am Dienstag (23. Juli) mitteilte, waren zum Stichtag 31. Dezember 2023 in Bayern fast 5.000 tätige Personen und über 400 Gewerbe gemeldet.
Zunahme in 2023 von 10,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr
Laut der Behörde waren Ende 2023 in Bayern insgesamt 4.968 tätige Personen gemeldet. Verglichen mit dem Jahr 2022 (4.508 tätige Personen) entspricht dies einer Zunahme von 10,2 Prozent. Über ein Drittel (34,8 Prozent) der gemeldeten Personen wurden hierbei in der Landeshauptstadt München registriert. Die Zahl der angemeldeten Prostituierten am Jahresende 2023 lag allerdings weiterhin deutlich unter der Zahl am Jahresende 2019. Vor der Corona-Pandemie wurden 8.149 tätige Personen gezählt.
Großteil der Personen mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit
Der Großteil der Beschäftigten hatte Ende 2023 eine nichtdeutsche Staatsangehörigkeit. Laut dem Bayerischen Landesamt für Statistik waren es 4.326 Personen (87,1 Prozent). 642 Beschäftigte (12,9 Prozent) besitzen die deutsche Staatangehörigkeit. Am häufigsten haben die betroffenen Personen eine rumänische Staatsangehörigkeit. In Zahlen sind dies 2.114 Personen oder 42,6 Prozent.
Drei Viertel der Prostituierten zwischen 21 und 45 Jahren
163 angemeldete Personen waren im Alter von 18 bis unter 21 Jahren (3,3 Prozent). 3.810 Personen waren im Alter von 21 bis unter 45 Jahren (76,7 Prozent) und 995 Personen waren 45 Jahre oder älter (20,0 Prozent).
Zahl der Gewerbe fällt leicht gegenüber dem Vorjahr
Die Zahl der Gewerbe zum Jahresende 2023 von 423 auf 419 ab, ein Minus von 0,9 Prozent zu 2022. 125 der insgesamt 419 erfassten Prostitutionsgewerbe (29,8 Prozent) wurden von der Stadt München und 68 (16,2 Prozent) von der Stadt Nürnberg gemeldet. Ende des Jahres 2019 wurden insgesamt noch 517 Prostitutionsgewerbe gezählt.
Gültig gemeldete Prostituierte in den vier kreisfreien Städten von Oberfranken (31. Dezember 2023):
Weiterführende Informationen
Mit Einführung des Prostituiertenschutzgesetzes zum 01. Juli 2017 besteht für Prostituierte und Betreiber eines Prostitutionsgewerbes eine Meldepflicht bei der zuständigen Behörde. Ziel des Gesetzes ist die Verbesserung der Situation für die tätigen Personen durch Stärkung ihres Selbstbestimmungsrechts und Gewährleistung eines besseren Schutzes vor Ausbeutung, Zuhälterei, Gewalt und Menschenhandel. Die gesetzliche Grundlage dient zugleich dazu, die ordnungsrechtlichen Instrumente zur Überwachung des Prostitutionsgewerbes zu verbessern und gefährliche Erscheinungsformen des Prostitutionsgewerbes zu reduzieren.