Der Freistaat Bayern zieht einen umfassenden „Schlussstrich“ unter die noch nicht
abgeschlossenen Corona-Bußgeldverfahren. Laufende Verfahren werden somit eingestellt. Dies wurde am Dienstag (05. November) in einer Kabinettsitzung des Ministerrates beschlossen.
Anhängige Verfahren werden eingestellt
Wie nach der Kabinettsitzung die Staatskanzlei in München am Dienstag mitteilte, werden die zuständigen Behörden die betreffenden Ordnungswidrigkeiten wegen Verstößen gegen die Corona-Rechtsvorschriften nicht mehr weiterverfolgen. Bei den zuständigen Verfolgungsbehörden anhängige Verfahren werden demnach eingestellt. Die zuständigen Staatsanwaltschaften regen diesbezüglich bei den Gerichten die Einstellung dort noch anhängiger Verfahren an.
Noch ausstehende Geldbußen werden erlassen
Bei bereits rechtskräftigen Bußgeldbescheiden findet laut der heutigen Entscheidung keine weitere Vollstreckung statt. Die jeweils noch ausstehenden Geldbußen werden erlassen. Noch ausstehende Bußgelder müssen daher auch nicht mehr gezahlt werden. Erfasst sind damit sämtliche bei den Kreisverwaltungsbehörden, den Staatsanwaltschaften und den Gerichten anhängige Bußgeldverfahren und Vollstreckungsverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Verstößen gegen Corona-Rechtsvorschriften.
Was sind „Corona-Rechtsvorschriften“?
Unter den „Corona-Rechtsvorschriften“ sind insoweit Verordnungen zu verstehen, die anlässlich der Corona-Pandemie erlassen oder geändert wurden. Darunter fallen unter anderem alle bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen (BayIfSMV), die Einreise- Quarantäneverordnungen (EQV) sowie die Allgemeinverfügungen zur Isolation beziehungsweise Quarantäne von Kontaktpersonen, Verdachtspersonen und positiv auf das Coronavirus getesteten Personen. Nicht erfasst sind Bußgeldverfahren, die auf Verstößen gegen unabhängig von der Corona-Pandemie geltenden Vorschriften beruhen, auch wenn der Verstoß anlässlich der Pandemie begangen wurde. Beispiele sind Verstöße gegen allgemein geltende Vorschriften für Versammlungen bei einer Corona-Demonstration.
Vollstreckte Bußgelder werden nicht erstattet
Vollständig abgeschlossene Verfahren bleiben unberührt, bereits bezahlte oder vollstreckte Bußgelder werden nicht erstattet – so die Staatsregierung abschließend.