Für seine unrechtmäßige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verlangt Gustl Mollath jetzt 1,8 Millionen Euro Schadensersatz vom Freistaat Bayern. Vor dem Münchener Landgericht sagt er am heutigen Mittag (20. März) aus, dass ihn die Zeit in der Psychiatrie noch immer bis in den Schlaf verfolge. Da es mit dem Freistaat Bayern bislang keine Einigung über die Höhe des Schadensersatzes gab, sah er sich laut eigener Aussage nun dazu gezwungen, eine Klage einzureichen.
Mollath saß von 2009 bis 2013 in der Psychiatrie in Bayreuth
Mollath wurde nach einem Prozess im Jahr 2006 in die Psychiatrie eingewiesen. Mitte 2009 wurde er in das Bezirkskrankenhaus Bayreuth verlegt. Nachdem sein Verfahren neu aufgerollt wurde, kam Mollath im August 2013 frei. Ein weiterer Verhandlungstermin wurde vom Gericht nicht angesetzt. Die Prozessparteien sollen sich in einem schriftlichen Verfahren weiter austauschen.