Fr, 07.05.2021 , 12:05 Uhr

Bayreuther Land: Diese Regelungen gelten ab Montag für Grundschulen & Förderklassen

Kitas in Bayreuth bleiben geschlossen

Die Grundschulen öffnen in Bayreuth am dem kommenden Montag (10. Mai) wieder für alle Klassen. Das teilte die Stadtverwaltung am Freitag (07. Mai) mit. Die Kindertagesstätten bleiben, abgesehen von der angebotenen Notbetreuung, zunächst bis auf Weiteres geschlossen.

 

Präsenzunterricht in Grund-und Förderschulen in Bayreuth

Aktuell liegt die 7-Tage-Inzidenz in der Stadt Bayreuth laut Robert-Koch-Institut zwischen 100 und 165. Daher dürfen ab Montag – neben den Jahrgangsstufen 4 der Grundschule und 11 der Gymnasien, Fachoberschulen und sonstigen Abschlussklassen – auch die Klassen 1 bis 3 der Grundschule sowie die Jahrgangsstufen 5 und 6 der Förderschulen für Präsenz- beziehungsweise Wechselunterricht öffnen. Sichergestellt werden muss allerdings sein, der Mindestabstand von 1,5 Metern und dies durchgehend und zuverlässig. Für alle anderen Klassen bleibt es beim Distanzunterricht. Eine Notbetreuung wird angeboten

Negatives Testergebnis muss vorliegen

Am Präsenzunterricht darf nur teilnehmen, wer über ein schriftliches oder elektronisches negatives Corona-Testergebnis verfügt oder unter Aufsicht in der Schule einen Selbsttest mit negativem Ergebnis vorgenommen hat. Die dem Ergebnis zu Grunde liegende Testung oder der in der Schule vorgenommene Selbsttest darf höchstens 24 Stunden vor dem Beginn des jeweiligen Schultags vorgenommen worden sein. Die Maskenpflicht auf dem gesamten Schulgelände besteht weiterhin.

 

Präsenzunterricht in Grund-und Förderschulen im Landkreis Bayreuth

In den Jahrgangsstufen 1 bis 3 der Grundschulstufe und den Jahrgangsstufen 5 und 6 der Förderschule findet, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, Präsenzunterricht–oder aber Wechselunterricht statt.

Kindertagesbetreuung

Für Schulkinder in Horten, Kitas oder in Tagespflege gilt ab 10. Mai – wie in den Schulen – der Inzidenzwert 165 als Grenzwert, um die Tagesbetreuung wieder besuchen zu können. Voraussetzung ist ein negativer Corona-Test. Es gilt der eingeschränkte Regelbetrieb für Schulkinder, bedeutet: Der Betrieb ist nur in festen Gruppen erlaubt. Hintergrund dafür ist, dass für Schulkinder in Horten, Kitas und Tagespflege die Testpflicht eingeführt wurde. Heißt: Schulkinder in der Kindertagesbetreuung müssen sich zweimal wöchentlich auf Corona testen lassen. Wurde für den Schulbesuch bereits ein entsprechender Test durchgeführt, so ist für den Besuch des Hortes keine nochmalige Testung erforderlich. Da für Nicht-Schulkinder noch keine nicht-invasiven Tests zugelassen sind, bleibt es bei der Kindertagesbetreuung für Nicht-Schulkinder weiterhin beim Grenzwert von 100.

 

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