Gustl Mollath kann einen Erfolg im Hinblick auf seine Beschwerde gegen die Unterbringung im Bezirkskrankenhaus Bayreuth verbuchen. Das Oberlandesgericht Bamberg hat die Entscheidung des Bayreuther Landgerichts, Mollath müsse in der forensischen Psychiatrie bleiben, zurückgewiesen. Erst nach einer aktuellen externen Untersuchung könne man darüber neu entscheiden. Das letzte externe Gutachten über Gustl Mollath wurde im Februar 2011 erstellt. Das Landgericht Bayreuth ist nun verpflichtet, ein neues in Auftrag zu geben. Daß sich Mollath selbst bislang gegen eine neue Untersuchung weigert, spielt bei der Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg keine Rolle. Gustl Mollath fordert in seiner Beschwerde die „bedingungslose Entlassung“ aus dem BKH in Bayreuth.Das haben die Richter in Bamberg allerdings zurückgewiesen.