Mi, 03.04.2019 , 11:54 Uhr

Bayreuth: Hunde müssen im Park an die Leine

Leinenpflicht für städtische Grünanlagen und Spielplätze

In Grün- und Spielanlagen dürfen Hunde weder Kinder, Jogger, Radfahrer noch andere Hundehalter gefährden oder belästigen. Dazu ist darauf zu achten, dass die Vierbeiner nichts verschmutzen. Hunde dürfen in den Grünanlagen der Stadt nur an einer höchstens 1,50 Meter langen reißfesten Leine geführt werden. Die Leinenpflicht gilt übrigens auch in den Parks der Bayerischen Schlösserverwaltung wie Hofgarten und Eremitage.

Allgemeine Pflichten für Hundehalter

Wer seinen Hund frei laufen lässt, muss das Tier durch Befehle oder Zeichen jederzeit unter Kontrolle haben. Es ist die Pflicht eines jeden Hundeführers, dafür zu sorgen, dass sein Vierbeiner keine anderen Tiere oder gar Menschen angreift. Vor allem im Bereich von Schulen und Kindergärten gehören die Hunde an die Leine und es gilt besondere Vorsicht. Hundebesitzer haften stets für das Fehlverhalten ihres Hundes, selbst wenn sie kein Verschulden trifft. Hierbei ist es unerheblich, wer den Hund ausführt.

Beschwerden wegen Hundekot

Bei der Stadt gehen regelmäßig Beschwerden wegen Hundehaufen ein. Die kostenlos zur Verfügung gestellten Hundekotbeutel landen leider oft mit oder ohne Inhalt auf Gehsteigen, in Sträuchern oder auf Wiesen. Dabei sollte es selbstverständlich sein, dass Hundebesitzer überall im Freien die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner beseitigen und in öffentlichen Abfalleimern oder über den eigenen Hausmüll entsorgen. Hundehalter und Hundeführer sind hierzu verpflichtet und müssen deshalb eine ausreichende Anzahl geeigneter Tüten mit sich führen, wenn sie mit ihrem Vierbeiner Gassi gehen.

Tretminen müssen beseitigt werden

Hundekot einfach liegen zu lassen, ist grundsätzlich verboten. Dies gilt für Grünanlagen, Kinderspielplätze, für öffentliche Straßen, Wege und Plätze sowie für die Verunreinigung von Privatflächen. Zum Schutz der Kinder ist es außerdem generell verboten Tiere auf öffentlichen Spielplätzen mitzuführen. Angezeigte Fälle werden von der Stadt konsequent verfolgt. Auch landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen in der Zeit zwischen Saat und Ernte außerhalb vorhandener Wege nicht durch Hundekot verunreinigt werden.

Hundekotbeutel bitte benutzen

Kostenlose Hundekotbeutel gibt es bei den Bürgerdiensten im Neuen Rathaus (Luitpoldplatz 13) und im Rathaus II (Dr.-Franz-Straße). Sie sind zusätzlich auch beim Stadtbauhof zu haben. Die Stadt hat zudem an den Eingängen zu den Parkanlagen Röhrensee und Wilhelminenaue, vor allem aber an zum Ausführen der Tiere besonders beliebten Straßen am Stadtrand Hundetoiletten aufgestellt. Hier können Hundekotbeutel entnommen und nach Gebrauch auch gleich wieder entsorgt werden.

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