Auf 1.462,568,02 Euro hat die Handwerkskammer für Oberfranken (HWK) ihren ehemaligen Hauptgeschäftsführer Thomas Koller verklagt. Verhandelt wird das Ganze derzeit am Landgericht Bayreuth.
Prüfungs- und Überwachungspflicht verletzt?
Die HWK ist der Ansicht, dass Koller in seiner Funktion als Aufsichtsrat der Gewerbetreuhand Oberfranken (GTO) seine Prüfungs- und Überwachungspflicht verletzte und so der Untreue- und Steuerhinterziehungsfall in Höhe von rund zwei Millionen Euro erst zustande kam. Der dafür verantwortliche Leitende Mitarbeiter der GTO wurde in der Vergangenheit bereits zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt, ebenso zu einer Zahlung von zwei Millionen Euro Schadensersatz. Der nächste Verhandlungstag ist für den 1. März angesetzt. Ob dann bereits ein Urteil gesprochen wird, ist derzeit noch unklar.