Nach intensiven Ermittlungen und dank eines Zeugenhinweises klärte die Bayreuther Kripo jetzt einen Einbruch im Bayreuther Mebartweg auf. Wir berichteten. Zwei Personen wurden festgenommen. Gegen die Männer erging jeweils ein Haftbefehl.
Einbruch am 2. August
Am Abend des 2. August waren die Täter in das Einfamilienhaus im Mebartweg eingestiegen, nachdem sie zuvor die Terrassentür gewaltsam geöffnet und einen Sachschaden von 1.500 Euro angerichtet hatten. Während einer der Männer die Wohnräume nach Wertgegenständen durchsuchte, wartete der Komplize vor dem Anwesen. Dieser fiel einem Zeugen in der Nachbarschaft auf.
Schmuck aus Wohnhaus gestohlen
Wenig später entkamen die zwei Einbrecher mit Schmuck im Wert eines hohen dreistelligen Eurobetrages. Der Augenzeuge merkte sich Aussehen und Bekleidung der beiden Männer und informierte die Polizei. Eine Fahndung nach den Geflüchteten verlief zunächst ohne Ergebnis.
Zeuge erkennt Täter wieder
Der gleiche Zeuge erkannte zwei Tage später die beiden Männer zufällig in einem Baumarkt in Bayreuth wieder. Er informierte daraufhin die Polizei. Die Beamten nahmen die beiden Männer daraufhin fest. Im Rahmen der weiteren Ermittlungen durchsuchte durchsuchte man die Wohnungen der 28 und 35 Jahre alten Bayreuther. Dabei wurden in den Zimmern des 35-Jährigen ein Teil der gestohlenen Schmuckstücke aufgefunden.
Zweiter Einbruch geklärt
Auch der Einbruch am 24. Juni in ein Anwesen in der Bayreuther Friedensstraße wurde im Zuge der Ermittlungen aufgeklärt. Dieser ging auf das Konto des 28-Jährigen, der Geld und Schmuck im Wert eines fünfstelligen Eurobetrags erbeutete.
Haftbefehl gegen die Einbrecher
Am Freitag (5. August) erging auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bayreuth Haftbefehl gegen beide Männer. Zudem lag gegen den 28-Jährigen bereits ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Bayreuth zwecks Verbüßung einer Freiheitsstrafe in einem anderen Verfahren vor. Inzwischen befindet sich der Mann in einer Justizvollzugsanstalt. Der Haftbefehl gegen seinen 35 Jahre alten Komplizen wurde gegen strenge Auflagen außer Vollzug gesetzt.