Staatsanwaltschaft Bayreuth gibt Stellungnahme im Fall „Peggy K.“ ab
Wie die Staatsanwaltschaft Bayreuth am Mittwoch (20.11.2013) mitteilt, hat sie dem Landgericht Bayreuth nach eingehender Prüfung ihre Stellungnahme zum Wiederaufnahmeantrag des Verurteilten Ulvi K. im Fall Peggy vorgelegt. Der Wiederaufnahmeantrag von Ulvi K.-Anwalt Michael Euler wurde im April 2013 beim Landgericht eingereicht. (Wir berichteten!).
Landgericht Hof war Zeugin nicht bekannt
Zumindest einer der im Antrag vorgebrachten Punkte könnte nach Ansicht der Staatsanwaltschaft die Wiederaufnahme des Verfahrens rechtfertigen. Hierbei geht es um die Benennung einer Zeugin, die damals dem Landgericht Hof nicht bekannt war. Wann das Landgericht über den Antrag entscheiden wird, ist nicht bekannt.
Ulvi K. in Bayreuther Psychiatrie
Derzeit befindet sich Ulvi K. wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 11 Fällen in der Bayreuther Psychiatrie. Die vom Landgericht Hof verhängte lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes an Peggy K., die Gegenstand des vorliegenden Wiederaufnahmeantrages ist, ist bislang nicht vollstreckt wurden.
Wir sprechen um 18:00 Uhr in „Oberferanken Aktuell“ mit Gudrun Rödel, Vorsitzende, Unterstützerkreis Ulvi.