Über Weihnachten rückten Feuerwehrkräfte, der Rettungsdienst und die Polizei zu mehreren Brandeinsätzen in Bayreuth aus. Der Grund war bei allen Einsätzen das fahrlässige Verhalten mit Elektrogeräten oder offenem Feuer. Eine Person musste in eine Klinik.
70-Jähriger vergisst Pfannenwender auf heißer Herdplatte
Ein 70 Jahre alter Mann ließ am Vormittag des Heiligabends einen Pfannenwender aus Plastik auf der eingeschalteten Herdplatte liegen. Durch das Verschmoren war die Rauchentwicklung groß. Mit Verdacht auf eine Rauchgasvergiftung wurde er durch den Rettungsdienst in eine Klinik gebracht. Die Feuerwehr lüftete die Wohnung. Zu einem Feuer kam es nicht.
35-Jähriger liegt betrunken in der verqualmten Wohnung
Etwa zwölf Stunden später schlug ein Rauchmelder in der Wohnung eines 35-jährigen Mannes im Stadtteil Burg an. Die Feuerwehr musste die Wohnungstür gewaltsam öffnen, nachdem auf Klingeln und Klopfen nicht geöffnet wurde. In der völlig verqualmten Wohnung wurde der Mann in seinem Bett aufgefunden. Er war deutlich alkoholisiert und lehnte jegliche Hilfe ab. Auf dem eingeschalteten Herd lagen verschmorte Plastikschneidbretter. Nachdem die Feuerwehr die Wohnung lüftete, konnte der 35-Jährige in seiner Wohnung bleiben.
59-Jähriger vergisst brennenden Adventskranz auf Tisch
Am 1. Weihnachtsfeiertag rückten die Rettungskräfte zu einer Wohnung im Bereich Hussengut aus. Dort vergaß ein 59-Jähriger die Kerzen des Adventskranzes abzulöschen. Der Tisch, auf dem der Adventskranz stand, war bereits beschädigt. Insgesamt ist jeweils nur geringer Sachschaden entstanden. Durch das schnelle Eingreifen der Rettungskräfte konnte weitaus Schlimmeres verhindert werden.
Alle drei Männer müssen sich strafrechtlich verantworten
Gegen alle drei Männer wurden Bußgeldverfahren wegen des sogenannten Verstoßes gegen die Verordnung zur Verhütung von Bränden eingeleitet. Diese besagt zum Beispiel, dass Bügeleisen, Kocher, Heizdecken oder Elektroherde während des Betriebs ausreichend zu beaufsichtigen sind und damit keine in der Nähe befindlichen Gegenstände entzündet werden dürfen.