Urteilsspruch im Missbrauchsprozess am Landgericht Bayreuth: Ein Kulmbacher Busfahrer muss vier Jahre in Haft, weil er eine 13-jährige vier Mal sexuell missbraucht haben soll.
Obwohl es keine Beweise gibt, sehen die Richter die Taten aus dem Herbst 2011 als erwiesen an. Sie bescheinigen dem Opfer hohe Glaubwürdigkeit, gestützt durch eine Aussagegutachten einer Psychologin. Das Verhalten des Mädchens zur Tatzeit und bis zum heutigen Tag spreche für ihre Darstellung.
Der Angeklagte hatte noch am letzten Verhandlungstag einen Entlastungszeugen präsentiert. Der Verwandte aus Mazedonien bestätigte zwar, an einem Nachmittag, an denen es zum sexuellen Übergriff gekommen sein soll,die ganze Zeit bei dem Busfahrer gewesen zu sein. Doch an dieser Aussage hatten sowohl die Richter als auch der Staatsanwalt erhebliche Zweifel. Letzterer ließ den jungen Mann noch im Gerichtssaal wegen einer uneidlichen Falschaussage vorläufig festnehmen. Die Aussage sei offensichtlich abgesprochen gewesen-
Der Anwalt des Busfahrers, der zum Tatzeitpunkt 39 Jahre alt war, forderte in seinem Plädoyer einen Freispruch. Kein objektives Faktum spreche gegen seinen Mandanten, so Frank Stübinger. Er äußerte seinerseits Zweifel an den Aussagen der 13-jährigen. Die Verhaftung des Zeugen war für Stübinger ein weiterer Beleg, dass dieses Verfahren nicht fair abgelaufen sei.
Einen ausführlichen Bericht sehen Sie am Donnerstag um 18.00 Uhr in „Oberfranken Aktuell“.