Das Landgericht Bayreuth hat die Fortdauer der Unterbringung von Ulvi Kulac in der Psychiatrie des Bezirksklinikums Bayreuth angeordnet. Kulac wird damit vorerst nicht in ein betreutes Wohnen entlassen. Nächster Prüfungstermin ist der 8. Januar 2016.
Das Gericht setzte sich mit den Fragen auseinander, ob Therapieziele erreicht worden und die Unterbringung noch verhältnismäßig ist. Wie die Kammer am heutigen Mittwoch (21. Januar) mitteilte, geht sie davon aus, dass von Kulac immer noch eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. Laut dem Gutachten ist derzeit nicht zu erwarten, dass Kulac außerhalb des Maßregelvollzuges keine rechtswidrigen Taten mehr begehen wird. Fortschritte in der Therapie von Kulac seien zwar erzielt, die Ziele der Behandlung aber noch nicht erreicht worden. Ein neuer Prüfungstermin wurde für den 8. Januar 2016 angesetzt. Die aktuelle Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Update von 17:00 Uhr:
Für Kulacs Betreuerin Gudrun Rödel ist der noch nicht rechtskräftige Beschluss hingegen skandalös. Dies sagte sie TVO am Nachmittag per Stellungnahme am Telefon. Ihrer Meinung nach ist Ulvi Kulac ein behinderter Mensch und kein potentieller Triebtäter. Selbst nach seiner Entlassung würde Kulac in einer Wohneinheit leben, in der er rund um die Uhr Betreuung hätte. Sie will auf jeden Fall Beschwerde gegen den Beschluss einlegen, in dem als nächster Prüfungstermin der Januar 2016 festgelegt wurde.