Auf dem Areal des Röhrensees in der Stadt Bayreuth ist ein Fall von Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe genannt – amtlich bestätigt worden. Bei dem betroffenen Tier handelt es sich um einen Wildvogel, genauer gesagt um eine Stockente. Bei der besagter Stockente wurde das Geflügelpest-Virus vom Typ HPAIV H5N8 vom nationalen Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut nachgewiesen, dies teilte die Stadt am heutigen Dienstag (23. Februar) in einer Pressemitteilung mit.
Geflügelpest bereits im Januar im Landkreis Bayreuth nachgewiesen
Aufgrund des Ausbruchs der Geflügelpest in einer privaten Hühnerhaltung im Landkreis Bayreuth Ende Januar wurden bereits am 02. Februar 2021 für den gesamten Landkreis sowie das Stadtgebiet Bayreuth Biosicherheitsmaßnahmen für kleine Betriebe sowie eine Stallpflicht für Geflügel per Allgemeinverfügung erlassen. Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage der Stadt veröffentlicht worden und gilt weiter fort. Die Betriebe sind verpflichtet, die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten, um einen Eintrag in Hausgeflügelbestände zu verhindern.
Vögel des Tierparks Röhrensee in Innenräumen und Volieren untergebracht
Das Stadtgartenamt ist dieser Aufstallungspflicht sofort nach dem Bekanntwerden des Falles im Landkreis nachgekommen und hat die Vögel aus dem Bestand des Tierparks Röhrensee, soweit sie von der Geflügelpest betroffen sein können, in Innenräume oder überdachte Volieren verbracht. Die Verantwortlichen stehen mit den Veterinärbehörden in engem fachlichen Austausch. Die Stadt Bayreuth bittet die Bürgerinnen und Bürger, einzeln verendet aufgefundene Wasservögel (Enten, Gänse) oder wenn mehrere Wildvögel an einem Fundort verendet sind dem Veterinäramt der Stadt, während der Öffnungszeiten telefonisch unter 0921 1504066, ansonsten per E-Mail veterinaeramt@stadt.bayreuth.de unter Angabe des Fundortes zu melden. Die toten Vögel sollen nicht berührt oder bewegt werden.
Vogelgrippefälle in ganz Deutschland
In Deutschland wurden bisher 625 Fälle bei Wildvögeln und 65 Fälle beim Hausgeflügel amtlich bestätigt (Stand 21. Februar 2021, o9:30 Uhr). Bisher gibt es keine Hinweise darauf, dass die jetzigen in Deutschland vorhandenen H5N8-Viren auf den Menschen übertragen werden können. Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter und eine bayernweite Karte, aus der sich die betroffenen Gebete ergeben, sind auf der Internetseite des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unter www.lgl.bayern.de unter dem Stichwort „Geflügelpest“ verfügbar.